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Notdurft: Darf ich im Restaurant aufs Klo, ohne Gast zu sein?

Muss man wirklich etwas bestellen, um im Restaurant das WC benutzen zu dürfen? Die rechtliche Lage in Deutschland ist oft nicht klar. Wir haben die Antwort.

WC Verbraucherschutz Foto: Тимур Конев_AdobeStock

Die Frage, ob man im Restaurant oder in anderen öffentlichen Einrichtungen die Toilette nutzen darf, ohne Kunde oder Gast zu sein, beschäftigt viele Menschen in dringenden Situationen. Das Notdurftrecht besagt, dass man im Notfall überall die Toilette benutzen darf. Aber wie sieht die rechtliche Lage in Deutschland wirklich aus?

Toiletten nur für zahlende Gäste verfügbar?

In öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten wie einem Restaurant darf der Zugang zur Toilette in der Regel verwehrt werden, wenn man kein zahlender Gast ist, so anwalt.de. Der Gastronom hat das Recht, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und zu bestimmen, dass die Toilette nur bei Verzehr im Restaurant genutzt werden darf. Alternativ kann auch eine Gebühr für den Toilettengang erhoben werden, was ebenfalls rechtmäßig ist.

Auch wenn die Verrichtung der Notdurft zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört, fällt ein Verbot nicht unter den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Ein dringendes Bedürfnis wird im Strafgesetzbuch nicht als Notfall angesehen.

Rechtliche Grundlage

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Beschluss vom 24.07.2018 entschieden, dass auf Autobahnraststätten keine kostenfreien WCs zur Verfügung gestellt werden müssen. Das zeigt, dass es kein allgemeines Recht auf kostenlose Toilettennutzung gibt.

Welche Alternativen gibt es?

Im Privatbereich existiert das Notdurftrecht ebenfalls nicht. Niemand hat das Recht, im Notfall die Toilette in einer fremden Wohnung zu nutzen. In einigen Fällen ist es jedoch üblich, die eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen, beispielsweise für Handwerker.

Man kann beispielsweise die Google Maps Funktion auf dem Handy nutzen, um öffentliche WCs in der Nähe des Standorts zu finden. Alternativ können auch Bahnhöfe oder Einkaufszentren genutzt werden, wobei hier in der Regel eine Gebühr für die Nutzung erhoben wird.

Wildpinkeln als Ordnungswidrigkeit

Das Urinieren in der Öffentlichkeit, auch als Wildpinkeln bekannt, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Daher sollte man von solchen Handlungen dringend Abstand nehmen.

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