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Haftbefehl und Vermögensarrest gegen Sozialamt-Mitarbeiter

Ein Mitarbeiter des Sozialamts des Kreises Viersen soll viel Geld unrechtmäßig erschlichen haben. Er soll Fördergelder für behindertengerechte Ausstattungen in die eigene Tasche gelenkt haben.

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Polizeieinsatz Friso Gentsch/dpa

Viersen (dpa/lnw) - Ein langjähriger Mitarbeiter des Kreises Viersen sitzt wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Untreue in Untersuchungshaft. Der Mann sei dringend verdächtig, sich seit Januar 2020 in 36 Fällen strafbar gemacht zu haben, teilten die Polizei Viersen und die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mit.

Der Beschuldigte soll im Namen fiktiver Firmen Förderanträge gestellt und diese anschließend selbst bewilligt haben. Weitere Fälle seien möglicherweise verjährt. Neben dem Haftbefehl sei auch ein Durchsuchungsbeschluss und ein Vermögensarrest in Höhe von über 956.000 Euro erwirkt worden.

Der Kreis Viersen geht davon aus, dass Fördergelder von insgesamt bis zu einer Million Euro veruntreut worden sein könnten. Laut Kreis war der Mitarbeiter im Sozialamt unter anderem dafür zuständig, finanzielle Hilfen für Arbeitgeber bereitzustellen, um Arbeitsplätze behindertengerecht auszustatten.

Er habe offenbar über mehrere Jahre Anträge von Firmen fingiert, berichtete der Kreis. Demnach soll er auch Kostenvoranschläge und Rechnungen für verschiedene Leistungen sowie Akten gefälscht haben. Er soll Zahlungen von Fördermitteln an ein Konto angewiesen haben, hinter dem er selbst gestanden habe. Alle seit 2012 von ihm bearbeiteten Akten sollten überprüft werden.

Unstimmigkeiten aufgefallen

Der Kreis teilte mit, einer Mitarbeiterin seien Unstimmigkeiten in einer Akte aufgefallen. Der Mitarbeiter habe in den Verdachtsfällen das Vieraugenprinzip eingehalten, indem er Kollegen getäuscht habe. Die mutmaßlich veruntreuten Fördergelder würden vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) bezahlt. Die Beträge würden zunächst vom Kreis finanziert und anschließend mit dem LVR abgerechnet.

Ein Vermögensarrest soll verhindern, dass Beschuldigte während eines Ermittlungsverfahrens Vermögenswerte verschieben, um einer Einziehung im Strafverfahren zuvorzukommen.

© dpa-infocom, dpa:241129-930-303055/1