Der Kölner Zoll hat Barbershops und Nagelstudios in NRW kontrolliert und dabei illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Mindestlohnverstöße aufgedeckt.
Mal kurz den Haarschnitt checken und dabei auf den Zoll treffen – das war für einige Betriebe in der Region Köln eine ziemlich ungemütliche Erfahrung. Mehr als 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Kölner Zolls haben gezielt Barbershops und Nagelstudios in Köln, Bergisch Gladbach, dem Oberbergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis kontrolliert. Das Ganze war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung, bei der rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner das Friseur- und Kosmetikgewerbe unter die Lupe genommen haben.1
Insgesamt wurden 66 Beschäftigte von 35 Firmen überprüft. Aufgeteilt sieht das so aus:1
Besonders dreist lief es in einem Troisdorfer Nagelstudio ab: Als der Inhaber die Zöllnerinnen und Zöllner kommen sah, wies er seine 25-jährige Angestellte an, sich als seine Tochter auszugeben, die nur aushelfe. Der Plan flog jedoch auf – ein Kollege verfügte über gute vietnamesische Sprachkenntnisse. Es stellte sich heraus, dass die junge Frau keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß und sich bereits zum zweiten Mal illegal in Deutschland aufhielt. Ermittlungsverfahren wurden noch vor Ort eingeleitet.1
„Außergewöhnlich war der Täuschungsversuch in einem Troisdorfer Nagelstudio“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.1
Auch in einem Siegburger Nagelstudio wurde eine 19-jährige Vietnamesin arbeitend angetroffen, die weder eine gültige Aufenthaltserlaubnis noch ihren Pass vorlegen konnte. In Wipperfürth arbeitete ein 36-jähriger Syrer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis in einem Barbershop, und in der Kölner Innenstadt wurde ein 20-jähriger Syrer ebenfalls illegal in einem Barbershop beschäftigt. In allen Fällen leitete der Zoll noch vor Ort Ermittlungsverfahren ein.1
Noch ein kurioses Detail: Ein 30-jähriger Vietnamese legte einen Aufenthaltstitel vor, der ihn lediglich zur Betreuung eines minderjährigen Kindes berechtigte – das dauerhaft in Hamburg lebt. Für die Arbeit in einem Siegburger Nagelstudio war der Titel damit schlicht ungültig.1
Neben den Fällen illegaler Beschäftigung deckte der Zoll noch weitere Verstöße auf:1
Die Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern weiter an. Klar ist: Der Kölner Zoll hat mit dieser Schwerpunktprüfung gezeigt, dass Barbershops und Nagelstudios kein rechtsfreier Raum sind. Wer auf Schwarzarbeit, fehlende Arbeitserlaubnisse oder Mindestlohnverstöße setzt, muss damit rechnen, erwischt zu werden – und das bundesweit.1
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