Bei einer Grenzkontrolle auf der A61 bei Nettetal schnappt die Bundespolizei einen mit Haftbefehl gesuchten Mann und verhindert so eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Manchmal reicht eine ganz normale Verkehrskontrolle, um einer Person auf die Schliche zu kommen, die eigentlich schon lange gesucht wird. Genau das ist jetzt an der Autobahn 61 passiert. 1 Im Rahmen der aktuell wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Schengenbinnengrenzen hat die Bundespolizei am 25. September Reisende auf der A61 bei Nettetal-Breyell kontrolliert, die aus Richtung Niederlande kamen. 1
Bei der Überprüfung eines Fahrzeugs mit österreichischer Zulassung wurde ein Mitfahrer entdeckt, nach dem die Staatsanwaltschaft Traunstein mit Haftbefehl gesucht hatte. 1 Der Grund dafür: Der Mann hatte zuvor nicht auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Laufen reagiert. Dieses hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. 1
Weil er den Strafbefehl einfach ignoriert hatte, drohte ihm jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen. Aber: Der Mann hatte Glück im Unglück. Direkt vor Ort bei der Bundespolizei zahlte er den offenen Betrag und konnte so den Freiheitsentzug abwenden. 1
Nachdem die Geldstrafe beglichen war, durfte der Mann seine Reise fortsetzen. 1 Ein Beispiel dafür, wie wichtig die aktuellen Grenzkontrollen sind – nicht nur für die allgemeine Sicherheit, sondern auch, um offene Fälle wie diesen aufzuklären. Wer denkt, dass ein Strafbefehl einfach im Sande verläuft, wenn man ihn ignoriert, liegt also ziemlich daneben. Solche Kontrollen zeigen: Irgendwann holt einen die Vergangenheit ein, manchmal eben mitten auf der Autobahn.
Die Grenzkontrollen an der A61 haben in diesem Fall genau das gebracht, wofür sie gedacht sind: mehr Sicherheit und die Möglichkeit, offene Fälle direkt vor Ort zu klären. Für den Gesuchten ging die Geschichte trotzdem glimpflich aus – dank Barzahlung blieb ihm der Gang ins Gefängnis erspart.
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