Windpark bei den Bruchhauser Steinen: Das Oberverwaltungsgericht Münster weist Klagen gegen vier geplante XL-Windräder im Sauerland ab. Alle Infos zum Urteil.
Nahe den Bruchhauser Steinen im Sauerland dürfen vier riesige Windkraftanlagen gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat zwei Klagen gegen das Projekt abgewiesen. Die Windräder sollen auf dem Olsberger Heidkopf entstehen, nördlich von Assinghausen und nordwestlich von Bruchhausen. Wie Radio Sauerland berichtet, sind die Anlagen rund 200 Meter hoch – das ist schon ordentlich XL für die Landschaft dort.
Geklagt hatten gleich zwei Parteien. Zum einen der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerlandkreis, zum anderen ein privater Kläger. Der Umweltverband richtete seine Klage gegen den Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde und bemängelte laut Radio Sauerland gleich mehrere Punkte: Zum einen befürchtete man eine Verschlechterung des Landschaftsbildes rund um die Bruchhauser Steine, zum anderen ging es um Artenschutz – konkret um Fledermäuse und den Wespenbussard.
Der zweite Kläger besitzt ein Jagdhaus in unmittelbarer Nähe zur geplanten vierten Windkraftanlage. Er befürchtete optische und akustische Beeinträchtigungen und berief sich darauf, dass sein Jagdhaus auch für Wohnzwecke genehmigt sei. Die Richter in Münster sahen das aber anders: Laut Urteilsbegründung liegt für das Jagdhaus kein Wohnzweck vor, weshalb Einwände bezüglich Lärm und Optik nicht ins Gewicht fallen, wie Radio Sauerland berichtet.
Die Richter am Oberverwaltungsgericht kamen zu dem Schluss, dass im Genehmigungsverfahren keine Rechte verletzt wurden. Beide Klagen wurden deshalb abgewiesen. Die Westfalenpost ordnet die Dimension der Anlagen ein: Es geht um vier Windräder mit einer Höhe von 198,5 Metern, die in der Nähe der markanten Bruchhauser Steine entstehen sollen – einem bekannten Naturmonument im Sauerland.
Auch wenn das Urteil aus Münster erstmal klar für den Windpark spricht, ist die Sache rechtlich noch nicht komplett durch. Wie Radio Sauerland berichtet, könnten sich die Kläger theoretisch noch an die nächste Instanz wenden, also ans Bundesverwaltungsgericht. Ob das tatsächlich passiert, ist aktuell offen.
Für die Region bedeutet das Urteil erstmal: Der Weg für den Windpark auf dem Heidkopf ist frei, solange keine weitere Klage eingereicht wird. Der Fall zeigt mal wieder, wie kompliziert der Ausbau von Windenergie werden kann, wenn Naturschutz, Landschaftsbild und private Interessen aufeinandertreffen. Gerade in Regionen wie dem Sauerland, wo markante Landschaften wie die Bruchhauser Steine auf Energiewende-Projekte treffen, sind solche Gerichtsverfahren offenbar keine Seltenheit.
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