Im ICE von Dortmund nach Stuttgart hindert ein Mann ein weinendes Kleinkind gewaltsam am Schreien – eine Zeugin greift sofort ein und alarmiert die…
Manchmal reicht ein Blick, um zu merken: Hier stimmt was nicht. Genau das ist einer Frau in einem ICE von Dortmund nach Stuttgart passiert – und sie hat sofort gehandelt. Am Mittwochabend beobachtete sie, wie ein Mann ein weinendes Kleinkind gewaltsam zum Schweigen bringen wollte.1
Die Zeugin informierte gegen 23 Uhr die Bundespolizei über einen Vorfall mit mehreren Personen im Zug. Sie schilderte den Beamten, dass ein Pärchen während der Fahrt gestritten hatte. Dabei soll der 27 Jahre alte Mann den Kopf des weinenden zweijährigen Mädchens in den Sitz gedrückt haben, um es ruhigzustellen. Danach soll er dem Kind den Mund zugehalten haben, bis es aufhörte zu weinen.1
Auch der zwölfjährige Sohn der 37-jährigen Mutter war in das Geschehen verwickelt. Der Junge war zunächst im Zug weggelaufen, bis ihn ein Zugbegleiter zu seiner Mutter zurückbrachte. Sie soll ihm daraufhin mit Schlägen gedroht haben, falls er noch einmal wegläuft.1
Kurz nach diesen Szenen verließen beide Erwachsene die Kinder am Sitzplatz und gingen gemeinsam zur Zugtoilette. Für die aufmerksame Mitreisende ein weiteres Warnsignal – sie vermutete Einfluss von Betäubungsmitteln.1
Am Hauptbahnhof Hagen trafen Bundespolizisten auf die Familie. Der 27-Jährige äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und konnte keine Ausweisdokumente vorlegen. Als die Mutter ihren Personalausweis aus dem Portemonnaie zog, fiel den Beamten ein Verschlusstütchen mit Amphetamin ins Auge, das sie direkt sicherstellten.1
Zur weiteren Klärung brachte die Polizei die Familie zur Bundespolizeiwache. Das Jugendamt wurde über den Vorfall informiert. Die Mutter konnte die Reise anschließend trotzdem mit ihren Kindern fortsetzen.1
Für den 27-Jährigen war die Fahrt dagegen vorbei. Da er sich unerlaubt in Deutschland aufhielt, nahm ihn die Bundespolizei in Gewahrsam. Gegen ihn laufen jetzt Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.1
Der Fall zeigt mal wieder: Wegschauen ist keine Option. Die Zivilcourage der Mitreisenden hat vermutlich verhindert, dass die Situation für das kleine Mädchen noch schlimmer geworden wäre. Ein kurzer Anruf bei der Bundespolizei – und schon konnte Schlimmeres verhindert werden.
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