Fast ein Jahr nach dem Polizeischuss auf ein gehörloses Mädchen in Bochum entscheidet sich bald, ob die Staatsanwaltschaft Hagen Anklage erhebt.
Erst Ende Oktober 2026 gab es eine Nachtschicht am Bochumer Hauptbahnhof, über die wir in einem früheren Beitrag berichtet haben. Jetzt steht ein ganz anderer, deutlich schwerwiegenderer Fall aus der Stadt wieder im Fokus: Der Polizeischuss auf ein zwölfjähriges gehörloses Mädchen im November 2025. Die Staatsanwaltschaft Hagen führt die Ermittlungen gegen die beiden beteiligten Polizeibeamten und steht offenbar kurz davor, eine Entscheidung zu treffen, ob Anklage erhoben wird.
Die Beamten waren in der Nacht zum 17. November 2025 im Bochumer Stadtteil Hamme im Einsatz, weil die Zwölfjährige in ihrer Wohngruppe für gehörlose Kinder und Jugendliche in Münster vermisst wurde. Sie hielt sich zu diesem Zeitpunkt bei ihrer ebenfalls gehörlosen Mutter in der Reichsstraße auf. Wie t-online unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Benjamin Kluck berichtete, bezogen die vier Beamten zunächst auf der Treppe unterhalb der Wohnungstür Stellung, weil sie bereits einen Messerangriff befürchteten. Ein Gebärdendolmetscher war trotz bekannter Gehörlosigkeit der Mutter nicht vor Ort.
Nachdem die Mutter ins Treppenhaus gezogen und fixiert wurde, sollen sich das Mädchen und ihr 21-jähriger Bruder in der Küche eingeschlossen haben. Beamte hörten laut Kluck Geräusche, die auf ein „Wühlen nach Messern“ schließen ließen, und verließen zunächst die Wohnung. Der Schuss fiel letztlich im Hausflur. Das Mädchen erlitt einen Durchschuss durch die Brust und schwebte zeitweise in Lebensgefahr, musste mehrfach operiert werden.
Wie der WDR berichtet, kommt ein neues Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Schussdistanz zwischen dem schießenden Polizisten und dem Mädchen 61 Zentimeter betragen habe. Eine klare Antwort auf die entscheidende Frage liefert das Gutachten aber nicht: Wer sich in diesem Moment auf wen zubewegt hat, bleibt offen. Genau das soll laut Staatsanwaltschaft Hagen nun Gegenstand weiterer Befragungen werden. Erneut vernommen werden sollen das Mädchen selbst, ihre Mutter, ihr Bruder sowie beide an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten.
Der Polizist, der mit seiner Dienstwaffe geschossen hat, wird wegen versuchten Totschlags geführt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat er sich zu dem Einsatz bislang nicht geäußert und macht von seinem Schweigerecht Gebrauch.
Bei einer Sondersitzung des NRW-Innen- und Familienausschusses im November 2025 hatte NRW-Innenminister Herbert Reul laut t-online betont, dass ein Schuss auf ein Kind nicht von vornherein falsch sei: Der Einsatz der Schusswaffe könne auch gegen eine Zwölfjährige gerechtfertigt sein, schließlich wisse man, wie gefährlich ein Messer als Tatmittel sein könne. Reul verwies zudem darauf, dass die Beamten unter Zeitdruck gestanden hätten, da das Mädchen noch in der Nacht ein wichtiges Medikament hätte einnehmen müssen.
Der Anwalt des Mädchens, Simón Barrera González, hatte die Darstellung der Ermittler dagegen kritisiert. Er warf Polizei und Staatsanwaltschaft eine „aggressive Pressearbeit“ vor, die keine Zweifel an einer Notwehrsituation der Beamten zulassen solle. Er gehe nicht davon aus, dass tatsächlich eine unmittelbare Lebensgefahr für die Polizisten bestanden habe.
Laut Staatsanwaltschaft Hagen werden die weiteren Ermittlungen zur entscheidenden Frage, wer sich auf wen zubewegt hat, noch etwa sechs Wochen in Anspruch nehmen. Erst danach wird klar sein, ob es tatsächlich zu einer Anklage und einem Prozess kommt. Bis dahin bleibt der Fall einer der meistdiskutierten Polizeieinsätze der vergangenen Zeit in NRW – auch, weil er grundsätzliche Fragen aufwirft, etwa wie Polizei künftig besser für den Umgang mit gehörlosen Menschen geschult werden kann.
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