Essen hat ein neues Bettelverbot: Im Umkreis von fünf Metern um Gastronomien ist aktives und passives Betteln ab sofort untersagt, wie die WAZ berichtet.
In Essen ist es jetzt offiziell: Im Umkreis von fünf Metern rund um Gastronomien gilt ein Bettelverbot. Wie die WAZ berichtet, wurde die Regel bereits im September beschlossen und ist nun in Kraft getreten. Betroffen sind sowohl aktives als auch passives Betteln – die Stadt macht hier also keinen Unterschied.
Konkret heißt das: Wer vor einem Café, Restaurant oder Imbiss sitzt oder steht, darf dort nicht mehr um Geld bitten – egal ob aktiv mit Ansprache oder passiv mit Hut und Schild. Der Radius von fünf Metern um die Außenbereiche von Gastronomien ist jetzt tabu fürs Betteln. Die Regelung gilt stadtweit und ab sofort, wie aus dem WAZ-Bericht hervorgeht.
Für Gastronomen könnte das durchaus Erleichterung bringen, gerade wenn Gäste sich an Außentischen bislang gestört gefühlt haben. Für Betroffene bedeutet die neue Regel aber auch, dass sich ihr Handlungsspielraum in der Essener Innenstadt weiter verkleinert.
Bettelverbote sind längst kein rein Essener Phänomen mehr. Auch in anderen Städten im Ruhrgebiet wird über ähnliche Regelungen diskutiert oder sie sind bereits umgesetzt. Das zeigt: Die Balance zwischen den Interessen von Gastronomie, Anwohnern und bedürftigen Menschen beschäftigt viele Kommunen in NRW gleichermaßen.
Wie die weitere Umsetzung und Kontrolle des Verbots in Essen konkret aussehen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Ab sofort gilt die Regel, und wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen.
Das Essener Bettelverbot ist ein weiterer Baustein in der Debatte um öffentlichen Raum, Sicherheit und soziale Verantwortung in der Stadt. Ob die Regelung tatsächlich die gewünschte Wirkung zeigt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
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