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Zwei Haftbefehle, zwei Bahnhöfe: Bundespolizei schnappt gesuchte Männer in NRW
23. Oktober 2026

Eine Frage nach Schlafplatz und ein Spaziergang im Bahnhof: Wie die Bundespolizei in Dortmund und Essen zwei gesuchte Männer mit Haftbefehlen festnahm.

Wenn der Spaziergang zum Bahnhof richtig teuer wird

Manchmal reicht eine ganz normale Frage, um einen Haftbefehl ans Licht zu bringen. Genau das ist am 22. Oktober in Dortmund und Essen passiert, als die Bundespolizei gleich zwei Männer festgenommen hat, die seit Monaten gesucht wurden.1

Schlafplatz gesucht, Haftbefehl gefunden

Los ging’s am Dortmunder Hauptbahnhof: Gegen 17:15 Uhr klingelte ein 59-jähriger deutscher Staatsangehöriger an der Wache der Bundespolizei und fragte ganz unschuldig nach einem Schlafplatz. Den Beamten fielen sofort seine Verbände und sein Patientenarmband auf, weshalb sie nachhakten, ob er aus einem Krankenhaus abgehauen sei. Das verneinte der Mann zwar, gab aber brav seine Personalien an – und genau das wurde ihm zum Verhängnis.1

Die Überprüfung ergab nämlich eine Fahndung wegen eines Haftbefehls vom Amtsgericht Unna. Der Wohnungslose war bereits im November 2025 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden – ersatzweise standen 25 Tage Freiheitsstrafe im Raum. Eine Nachfrage in den umliegenden Kliniken bestätigte übrigens, dass der Mann tatsächlich am selben Tag aus der Behandlung entlassen worden war.1

Weil er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, nahmen die Bundespolizisten ihn direkt vor Ort fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.1

Der Spaziergang durch den Essener Hauptbahnhof

Nur wenige Stunden später, gegen 23:30 Uhr, war dann der Essener Hauptbahnhof an der Reihe. Dort kontrollierten Bundespolizisten einen 25-jährigen afghanischen Staatsbürger, der offenbar einfach nur durch den Bahnhof spazierte. Bei der Überprüfung seiner mündlichen Angaben stießen die Beamten auf eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Osnabrück.1

Hintergrund: Das Amtsgericht Nordhorn hatte im Oktober des vergangenen Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl über 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erlassen – wegen unerlaubter Einreise. Die Streife eröffnete dem Mann den Haftbefehl direkt vor Ort und nahm ihn fest. Ein anschließender Fingerabdruckscan in der Dienststelle bestätigte seine Identität.1

Auch er konnte die fällige Summe von 838 Euro inklusive Kosten nicht zahlen, weshalb ihn die Polizisten ebenfalls in eine JVA brachten.1

Zwei Fälle, ein Muster

Was beide Geschichten verbindet: Ganz alltägliche Situationen – eine Frage nach einem Schlafplatz, ein Spaziergang durch den Bahnhof – führten am Ende zu handfesten Festnahmen. Für die Bundespolizei gehört sowas zum Tagesgeschäft an den großen NRW-Bahnhöfen. Wer offene Geldstrafen nicht begleichen kann, landet eben schnell doch noch hinter Gittern, auch wenn die eigentliche Tat schon eine Weile zurückliegt.

Beide Männer sitzen inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt, um ihre Ersatzfreiheitsstrafen abzusitzen.

Quellen

  1. BPOL NRW: Die Frage nach einem Schlafplatz und ein Spaziergang im Bahnhof führten zur Festnahme


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