Betrunken mit dem Rad gegen ein Auto gekracht: In Viersen-Dülken hatte ein 44-Jähriger rund zwei Promille intus. Was das für seinen Führerschein bedeuten kann.
Manchmal denkt man sich: „Wie ist das in meinen Warenkorb gekommen?“ – und genauso ungläubig dürfte ein 44-Jähriger aus Dülken geschaut haben, als er am Donnerstagabend auf der Sperberstraße die Kontrolle über sein Fahrrad verlor.1 Gegen 18.50 Uhr krachte er gegen einen geparkten Pkw und landete danach unsanft auf dem Boden.1
Zum Glück waren Anwohnerinnen und Anwohner zur Stelle, die dem Mann aufhalfen und direkt die Polizei verständigten.1 Als die Einsatzkräfte eintrafen, fiel ihnen schnell auf: Hier stimmt was nicht. Schwankender Gang, deutlicher Alkoholgeruch – die Beamten wurden hellhörig.1
Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte dann den Verdacht: rund zwei Promille hatte der 44-Jährige intus.1 Die Ergebnisse der anschließend entnommenen Blutprobe stehen noch aus.1 Das beschädigte Auto und der Unfallhergang wurden natürlich aufgenommen, aber das war noch nicht alles.
Die Polizei fertigte zusätzlich eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt.1 Und genau diese Mitteilung kann für den Mann am Ende deutlich unangenehmere Folgen haben als die eigentliche Unfallanzeige.1
Hier kommt ein wichtiger Fakt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Nicht die Polizei entscheidet, ob jemand seinen Führerschein abgeben muss.1 Das macht die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, die prüft, ob jemand überhaupt noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.1
Und da wird’s spannend: Diese Eignung kann schon infrage gestellt werden, wenn man mit dem Auto mehr als 1,1 Promille im Blut hat – oder mit dem Fahrrad mehr als 1,6 Promille.1 Das sind die Grenzwerte für die absolute Fahruntüchtigkeit.1 Sprich: Auch wer nur mit dem Rad unterwegs ist, kann am Ende seinen Autoführerschein los sein, wenn der Alkoholpegel zu hoch war.
Mit Blick auf die Weihnachtsfeiern, die in den nächsten Wochen anstehen, hat die Polizei einen klaren Appell: Kümmert euch rechtzeitig darum, wie ihr sicher nach Hause kommt.1 Und ganz wichtig: Das Fahrrad ist keine clevere Alternative, wenn man getrunken hat.1 Man gefährdet damit nicht nur sich selbst und andere, sondern eben auch den eigenen Führerschein.1
Also, bevor die nächste Feier ansteht: Plant lieber eine Mitfahrgelegenheit, ein Taxi oder die Bahn ein. Das erspart euch nicht nur einen unangenehmen Abend wie den des 44-Jährigen aus Dülken, sondern auch jede Menge Ärger mit dem Straßenverkehrsamt.
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