...

Alexa-Nutzer aufgepasst: Bitte aktiviere unseren neuen Skill! > Zur Anleitung

Foto wurde mit
KI generiert
Bundesverfassungsgericht: Begrenzungen für Staatstrojaner-Einsatz

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Staatstrojanern in Deutschland eingeschränkt. Details zu den Entscheidungen und Reaktionen.

Bundesverfassungsgericht setzt klare Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in zwei Urteilen die Hürden für den Einsatz von Staatstrojanern erhöht, was die Überwachung von verschlüsselten Nachrichten betrifft. Diese Software wird heimlich auf den Geräten von Verdächtigen installiert, um private Kommunikation zu überwachen. Diese Maßnahme ist auch als „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) bekannt.

Hintergrund der Entscheidungen

Der Bielefelder Verein Digitalcourage hatte 2018 und 2019 zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Einsatz dieser Technologie eingereicht, unterstützt von weiteren Klägern. Eine der Beschwerde richtete sich gegen die bundesweite Regelung, während die andere das Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) betraf. Letzteres erlaubt den Einsatz von Staatstrojanern auch zur Prävention, jedoch nur im stark eingegrenzten Rahmen der Terrorismusbekämpfung.

Urteile im Detail

Das Gericht erklärte die Regelungen des NRW-Polizeigesetzes für grundgesetzkonform, solange der Einsatz von Spähsoftware auf schwerste terroristische Straftaten beschränkt ist. Für die bundesweite Regelung jedoch setzte das Gericht strengere Grenzen. Ein Einsatz bei geringeren Vergehen, für die maximal drei Jahre Freiheitsstrafe drohen, wurde als „nicht verhältnismäßig“ erachtet und somit für nichtig erklärt.

Online-Durchsuchungen als verfassungswidrig erklärt

Die Möglichkeit der verdeckten Online-Durchsuchung wird als besonders schwerwiegender Eingriff gewertet. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend darlegen konnte, in welche Grundrechte diese Maßnahmen eingreifen. Bis eine umfassende Neuregelung getroffen wird, bleibt die bestehende Regelung in Kraft, was bedeutet, dass in der Praxis zunächst keine signifikanten Änderungen zu erwarten sind.

Reaktionen von Digitalcourage

Padeluun, Mitbegründer von Digitalcourage, äußerte, dass die Einschränkung des Einsatzes von Staatstrojanern ein Schritt in die richtige Richtung sei und die Grundrechte stärkt. Dennoch kritisierte die politische Geschäftsführerin von Digitalcourage, Rena Tangens, dass das Gericht sich nicht verbindlich mit den grundsätzlichen Problematiken des Staatstrojanereinsatzes beschäftigt habe. Sie betonte, dass der Staat Sicherheitslücken offenhalte, um sie für Überwachungszwecke selbst zu nutzen.

Politische Reaktionen

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sah in dem Urteil eine Bestätigung für die Polizei, im Fall einer drohenden Gefahr Grundrechtseingriffe vornehmen zu dürfen. Dies sei notwendig, um effektive Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat somit weitreichende Bedeutung für den Einsatz von Staatstrojanern und die Überwachung in Deutschland insgesamt.

Quelle: WDR

Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© 2025The Radio Group Holding GmbH

Newsletter

Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven! 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.

Kontaktformular

Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.