Das Verwaltungsgericht entscheidet über zwei Klagemöglichkeiten der Brüder aus Krefeld – ein Bruder darf bleiben, der andere muss ausreisen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem komplexen Fall entschieden, der zwei Brüder aus Albanien betrifft, die in Krefeld leben. Die beiden jungen Männer sind die Stiefsöhne einer Frau aus Griechenland, die in Krefeld wohnt. Mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres drohte die Stadt Krefeld den Brüdern mit Abschiebung.
Der Vater der Brüder verlor frühzeitig seine erste Ehefrau und fand mit einer neuen Partnerin, die ebenfalls aus Griechenland stammt, eine neue Lebensgemeinschaft. Zusammen haben sie drei kleine Kinder, darunter Zwillinge im Kita-Alter. Der Vater arbeitet in einem Betonmischwerk, ist jedoch nach einer Schulteroperation vorübergehend nicht einsatzfähig.
Im Verlauf der Verhandlungen, die rund drei Wochen in Anspruch nahmen, entschied das Gericht, dass ein Bruder in Deutschland bleiben darf, während der andere ausreisen muss. Dies zeigt die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen, die für jeden Einzelfall gelten können.
Die Urteile verdeutlichen die oft komplexen und emotionalen Herausforderungen, die mit Migration und Aufenthaltsrecht verbunden sind.
Quelle: Rheinische Post, dpa
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