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Kölner Hotels verklagen Booking.com wegen Bestpreisklauseln

Über 10.000 europäische Hotels, darunter auch Kölner, klagen gegen Booking.com und beklagen Benachteiligungen durch Bestpreisklauseln.

Kölner Hotels klagen gegen Booking.com

Über 10.000 Hotels in Europa haben sich in einer Klage gegen den Marktführer Booking.com zusammengeschlossen. Auch mehrere Kölner Hotels beteiligen sich an diesem rechtlichen Schritt. Die Probleme, die die Hoteliers mit der Plattform haben, beschränken sich nicht nur auf interne Diskussionen, sondern sind Ausdruck eines größeren Konflikts innerhalb der Branche.

Booking.com ist in Deutschland das bevorzugte Buchungsportal, das nahezu drei Viertel aller Übernachtungen in Anspruch nimmt. Die Plattform bietet nicht nur eine benutzerfreundliche Übersicht, sondern oft auch die günstigsten Preise. Dies führt zu erheblichem Unmut bei den Hoteliers, die ihre eigenen Preise auf ihren Websiten halten möchten, um die vollständigen Einnahmen zu behalten, da bei Buchungen über Drittanbieter eine Provision fällig wird. In Städten wie Köln können diese Provisionen bis zu 20 Prozent betragen.

Forderungen der Hotelbranche

Die Kölner Hotelgruppe Dorint hat sich bereits vor längerer Zeit der Klage über den Hotelverband Deutschland (IHA) angeschlossen. Die Dorint-Geschäftsführerin Stefanie Brandes erklärt, dass es wichtig sei, die Probleme mit Booking.com gemeinsam anzugehen und die Interessen der Hoteliers stark zu vertreten.

Ein zentraler Streitpunkt sind die sogenannten Bestpreisklauseln. Diese verpflichteten Hotels lange Zeit, niedrigere Preise nur über die Plattform anzubieten, was zwar den Wettbewerb einschränkt, aber für viele Hotels unverzichtbar blieb. Brandes weist darauf hin, dass die Klage für viele Hotelbetriebe eine wichtige Chance darstellt, um selbstbestimmter agieren zu können.

Rechtslage und unterschiedliche Auffassungen

Im September 2024 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Bestpreisklauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen können. Trotzdem bleiben viele Fragen offen und die endgültige Klärung obliegt einem Gericht in Amsterdam. Christoph Becker, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Dehoga Nordrhein, hebt hervor, dass den Hotels nun ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht, wenngleich unklar bleibt, wie hoch dieser ausfallen könnte.

Reaktionen von Booking.com und Hoteliers

Booking.com hat die Klage zurückgewiesen und betont, dass es keine offizielle Klage gegen das Unternehmen erhalten habe. Die Hotelallianz Hotrec und über 30 nationale Verbände unterstützen die Klage. Laut Booking.com haben die Partnerhotels die Freiheit, ihre eigenen Preisstrategien zu verfolgen.

Es gibt jedoch auch Hoteliers, die die Zusammenarbeit mit Booking.com als positiv bewerten. Georg Plesser, Direktor des Excelsior Hotel Ernst, äußerte, dass sein Hotel keine Probleme mit der Preisgestaltung habe und die Plattform für ihn eine unterstützende Rolle spiele.

Fazit und Ausblick

Der Konflikt zwischen der Hotelbranche und Plattformen wie Booking.com zeigt die Komplexität des Marktes für Übernachtungen auf. Die Rechtslage bleibt angespannt und die Diskussion um faire Konditionen wird weiterhin geführt. Reisende könnten letztlich von einer intensiveren Wettbewerbssituation profitieren.

Alle Beteiligten hoffen, dass ein zusammenhängendes Regelwerk für die Branche zur Schaffung gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen führt.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, dpa

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