Im Prozess um den Messerangriff in Solingen beschreibt der Angeklagte seine Motive. Ein erschreckendes Zeugnis über Islamismus und Radikalisierung.
Im Prozess um den Messerangriff in Solingen hat der Angeklagte, ein 27 Jahre alter Syrer, erstmals vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf Stellung zu seinen islamistischen Motiven genommen. Der Angeklagte, der im Jahr 2024 mutmaßlich drei Menschen bei einem Stadtfest erstochen hat, hatte ursprünglich keine Aussage geplant, doch es kamen ihm während der Verhandlungen unerwartet seine Gedanken darüber, was ihn zu seiner Tat motiviert hat.
Bei seiner Aussage entblößte der Angeklagte einen Redeschwall, in dem er dem deutschen Staat die Schuld für seinen Anschlag zusprach. Er begründete dies mit einer gestiegenen Empörung über die Rolle Deutschlands im Konflikt im Nahen Osten, insbesondere über die Waffenlieferungen an Israel. „Der Staat hat Schuld“, sagte Issa al.H. und referierte dabei auf die amerikanischen Angriffe im Irak und den Konflikt in Gaza, während er die Notwendigkeit betonte, gegen das Unrecht vorzugehen, das er weltweit wahrnimmt.
Auf die Frage nach der Wahl seines Anschlagsortes erklärte er, ursprünglich einen Molotow-Cocktail auf die israelische Botschaft in Berlin werfen zu wollen. Letztlich sei es die während der Vorbereitung zufällig bemerkte Veranstaltung in Solingen geworden, die ihn zum Handeln brachte.
Die Anwälte der Nebenklage, Simon Rampp und Carola Drewes, beschrieben die Aussagen des Angeklagten als erschreckend und bedrückend. Sie betonten, dass die Taten des Angeklagten nicht für das von ihm angeprangerte Unrecht in Gaza verantwortlich seien. In einer emotionalen Debatte äußerte Rampp, dass man in den Aussagen eines radikalisierten Attentäters niemals einen Weg zur Verständnis finden könne. Aufgrund der Verhältnisse des Angeklagten wird bei einem möglichen Schuldspruch kein Schmerzensgeld von bis zu 200.000 Euro gezahlt werden können.
Für die Opfer und deren Angehörige war es ein schwerer Tag vor Gericht. Die Anklage wurde mit dem Ziel auf Schmerzengeld untermauert, trifft jedoch auf das Hindernis, dass der Angeklagte als mittellos gilt.
Dieser Vorfall wirft Fragen über Radikalisierung und die Verantwortung des Staates auf, die in der deutschen Gesellschaft aktuelle Debatten anstoßen.
Quelle: WDR
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