In NRW wird die zweite Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen erfasst. Ein umstrittener Schritt ohne Unterstützung aus anderen Bundesländern.
Nordrhein-Westfalen plant eine Änderung in der Kriminalitätsstatistik: Zukünftig sollen bei deutschen Tatverdächtigen auch eventuelle zweite Staatsangehörigkeiten erfasst und gewertet werden. Diese Maßnahme, die NRW als erstes Bundesland einführt, stützt sich auf den Ansatz, verschiedene Staatsangehörigkeiten einzeln zu betrachten.
Die Definition, wer als Deutscher gilt, wird klar im Grundgesetz festgelegt. Artikel 116 besagt, dass Deutsch ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“. Dies lässt keinen Raum für eine Hierarchisierung zwischen verschiedenen Staatsangehörigkeiten.
Die geplante Reform könnte dazu führen, dass ein Tatverdächtiger, der beispielsweise auch die türkische oder israelische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht nur als Deutscher, sondern auch als Türke oder Israeli klassifiziert wird. In diesem Zusammenhang hegt die Bundesebene weiterhin Bedenken zur neuen Vorgehensweise und hält an der bisherigen Zählweise fest.
Die Kritik an dieser neuen Regelung ist vielschichtig. Es wird argumentiert, dass diese Erfassung nicht zu einer besseren Erklärung von Kriminalitätsursachen führt. Vielmehr könnte sie eine völkische Deutung der Realität fördern und das Bild von Zuwanderern und deren Integration negativ beeinflussen.
Besonders in einem Bundesland wie NRW, das traditionell als Einwanderungsland gilt, ist es wichtig, dass die Politik die Zusammenhänge zwischen Staatsbürgerschaft und Kriminalität realistisch darstellt. Der Innenminister von NRW, Herbert Reul (CDU), möchte zwar den Aspekt von Recht und Ordnung betonen, doch viele Experten sind sich einig, dass diese Neuerung kein bestehendes Problem lösen wird.
Die Entscheidung, bei der Erfassung von Tatverdächtigen auch die zweite Staatsangehörigkeit zu betrachten, wird als nicht zielführend eingestuft. Korrektere Darstellungen von Kriminalitätsstatistiken sollten auf evidenzbasierten Analysen basieren und nicht auf Fragen der Staatsangehörigkeit.
Diese Diskussion wird weiterhin recht intensiv geführt, und der Schritt von Nordrhein-Westfalen könnte sich als umstritten herausstellen.
Quelle: Rheinische Post
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