Beliebte Hofflohmärkte in Köln dürfen weiterhin an Sonntagen stattfinden, nach juristischer Prüfung durch die Stadt.
Die Kölner Trödel-Fans können aufatmen: Nach einer juristischen Prüfung hat die Stadtverwaltung entschieden, dass die beliebten Hofflohmärkte weiterhin sonntags abgehalten werden dürfen. Zuvor stand ein mögliches Verbot im Raum, das viele Enthusiasten verunsicherte.
Ein schriftliches Gutachten hat ergeben, dass die Hofflohmärkte nicht gegen das Feiertagsrecht in Nordrhein-Westfalen verstoßen. Diese privat organisierten Märkte, die vor allem dem nachbarschaftlichen Miteinander dienen, stehen nicht im Fokus der Gewinnerzielung und fallen somit nicht unter die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für gewerbliche Veranstaltungen.
Hofflohmärkte bieten Anwohnern die Möglichkeit, gebrauchte Waren anzubieten und einzukaufen, und fördern zugleich den sozialen Austausch in den Stadtvierteln.
Die Entscheidung der Stadt ermöglicht es den Kölnerinnen und Kölnern, weiterhin an den beliebten sonntäglichen Märkten teilzunehmen und die Atmosphäre dieser Nachbarschaftsevents zu genießen.
Wie die Rundschau Online berichtet, hat diese Nachricht bereits für viel Erleichterung gesorgt.
Quelle: Rundschau Online
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