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Polizei: Keine Hinweise auf Fremdverschulden bei AfD-Kandidaten Todesfällen

Nach dem Tod von vier AfD-Kandidaten vor den Kommunalwahlen gibt es laut Polizei keine Hinweise auf Fremdverschulden.

Tote AfD-Kandidaten: Ermittlungen ohne Hinweise auf Fremdverschulden

Nach dem Tod von vier Kandidaten der AfD im Vorfeld der Kommunalwahlen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass keine Hinweise auf Fremdverschulden vorliegen. Diese Informationen wurden auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) von den zuständigen Polizeibehörden bestätigt.

Im Internet hatten die Todesfälle der AfD-Politiker zu intensiven Spekulationen geführt. Laut einem Sprecher der Landeswahlleiterin sind auch andere Parteien von Todesfällen betroffen, insgesamt wurden zehn bekannte Fälle verzeichnet, von denen vier die AfD betreffen. Die Kommunalwahlen sind für den 14. September 2025 angesetzt.

Da die Durchführung der Kommunalwahlen in NRW in der Verantwortung der einzelnen Kommunen liegt, besteht keine gesetzliche Meldepflicht für solche Todesfälle gegenüber der Landeswahlleiterin, sodass ein voller Überblick über die Situation fehlt. Dennoch gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Anzahl der Todesfälle signifikant erhöht ist.

Das Kommunalwahlgesetz sieht die Möglichkeit einer Nachwahl vor, sollte ein Kandidat vor dem Wahltag versterben. Diese kann, sofern dies zeitlich möglich ist, sogar am Wahltag selbst stattfinden. Im speziellen Fall von Stefan Berendes, AfD-Kandidat für den Stadtrat in Bad Lippspringe, ergaben Ermittlungen der Polizei in Paderborn keinerlei Anzeichen für ein Fremdverschulden.

Die Polizei hält sich bzgl. der genauen Todesursachen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bedeckt. In Bezug auf Wolfgang Seitz, einen AfD-Kandidaten in Rheinberg, wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, welches jedoch keine Hinweise auf Straftaten oder Fremdverschulden ergab.

Wolfgang Klinger, ein weiterer AfD-Kandidat in Schwerte, starb eines natürlichen Todes, was dazu führte, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Ähnlich verhält es sich mit Ralph Lange, einem Kandidaten in Blomberg, bei dem auch eine natürliche Todesursache bestätigt wurde.

Die Todesfälle der Kandidaten haben direkte Auswirkungen auf die Wahlorganisation. Die Stadt Bad Lippspringe hat beispielsweise angekündigt, die Briefwahlunterlagen aufgrund des Todes von Berendes für 133 Wähler für ungültig zu erklären.

Die Situation ist nicht auf die AfD beschränkt: In Hellenthal verstarb Karl Reger, ein Kommunalwahlkandidat der Grünen, und in Bad Münstereifel kann die SPD-Kandidatin Eleonore Jüssen nicht mehr zur Wahl antreten.

Das Vorliegen von Todesfällen hat zur Folge, dass Stimmzettel kurzfristig neu gedruckt werden müssen, da bereits ausgestellte Wahlscheine ungültig werden.

Die Diskussion um die Todesfälle der Kandidaten wirft Fragen zur Transparenz und zu den organisatorischen Herausforderungen im Vorfeld der Wahlen auf.

Für weitere Einzelheiten und Entwicklungen zur Kommunalwahl 2025 in Nordrhein-Westfalen, bieten verschiedene Medien umfassende Berichterstattung.

Quelle: WDR, dpa

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