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Gericht verhandelt über vereitelte Kindesentführung in Mönchengladbach

Zwei Jugendliche verhinderten vor zwei Jahren eine Kindesentführung in Mönchengladbach. Heute startet der Prozess gegen den Angeklagten.

Prozessauftakt in Mönchengladbach

Der Prozess um eine vereitelte Kindesentführung in Mönchengladbach beginnt heute um 10 Uhr am dortigen Amtsgericht. In diesem Fall haben zwei Jugendliche vor fast zwei Jahren die Entführung eines 12-jährigen Jungen verhindert. Dem 63-jährigen Angeklagten wird Nötigung vorgeworfen.

Vorfall an der Bushaltestelle

Zur Tat kam es am 21. September vor zwei Jahren an einer Bushaltestelle, wo der Angeklagte den Jungen ansprach und um Hilfe bat. Laut Anklage zerrte der Mann den damals 12-Jährigen daraufhin mit sich und verlangte, dass er ihn nach Hause begleite. Der Junge war verängstigt und eingeschüchtert, sodass er den Aufforderungen zunächst nachkam.

Mutige Teenager handeln

In diesem kritischen Moment bemerkten zwei Jugendliche – ein 16-jähriger und ein 17-jähriger – die Notlage des Kindes. Sie sprachen den Jungen an, wodurch er sich von dem Angeklagten befreien konnte. Der 17-Jährige brachte den Jungen nach Hause, während der 16-Jährige den Angeklagten verfolgte. Laut Justizbehörden kann sich der Angeklagte nicht mehr an den Vorfall erinnern, da er zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war. Ein Alkoholtest hatte einen Wert von 3,1 Promille ergeben.

Anerkennung für die Helfer

Die beiden Jugendlichen, Arda und Abdi, wurden für ihren mutigen Einsatz gefeiert und lobten die Zivilcourage, die sie gezeigt hatten. Abdi erklärte, dass sie in dem Moment nicht viel nachgedacht hätten: „Wir würden es noch mal so machen.“ Auch die Mönchengladbacher Polizei würdigte ihr Handeln mit einem Belobigungsschreiben, in dem betont wurde, dass die Jugendlichen nicht weggeschaut, sondern schnell gehandelt und die Polizei informiert hätten.

Ausblick auf den Prozess

Die Verhandlung am Amtsgericht wird die Umstände des Vorfalls und die Verantwortung des Angeklagten klären. Der Ausgang soll auch die Frage beleuchten, inwiefern der hohe Alkoholpegel zum Verhalten des Angeklagten beigetragen hat.

Quelle: WDR

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