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Biomüll-Kontrollen ab Mai 2025: Bis zu 2.500 Euro Strafe
16. September 2025

Biomüll-Kontrollen werden ab Mai 2025 verschärft. Bei falscher Trennung drohen Bußgelder bis 2.500 Euro.

Ab dem 1. Mai 2025 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für die Biomülltrennung. Die neue EU-Verordnung sieht strengere Grenzwerte für Fremdstoffe vor – maximal ein Prozent Plastik und drei Prozent andere Störstoffe sind dann noch erlaubt. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.

Warum die neuen Biomüll-Regeln kommen

Die Verschärfung der Bioabfallverordnung reagiert auf ein wachsendes Problem: Zu viele Fremdstoffe wie Plastik, Glas und Metall landen in den braunen Tonnen. Laut dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft enthalten Biotonnen aktuell bis zu fünf Prozent Fremdstoffe. Diese Verunreinigungen verhindern die Weiterverarbeitung zu wertvollem Kompost und belasten die Umwelt mit Mikroplastik.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Ab Mai 2025 dürfen nur noch maximal ein Prozent Kunststoff und drei Prozent andere Fremdstoffe im Biomüll enthalten sein. Müllfahrzeuge werden mit speziellen Sensoren und Metalldetektoren ausgestattet, um Verunreinigungen zu erkennen. Falsch befüllte Tonnen werden nicht mehr geleert – stattdessen erhalten Haushalte einen Aufkleber mit der Aufforderung zur Nachsortierung.

Was gehört nicht in die Biotonne?

Besonders wichtig: Auch sogenanntes kompostierbares Plastik hat nichts in der braunen Tonne zu suchen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diese Materialien in den Kompostieranlagen nicht schnell genug verrotten. Generell gehören Plastiktüten, Verpackungen, Glas, Metall und andere nicht-organische Materialien in andere Tonnen.

Konsequenzen für Haushalte in NRW

Für Verbraucher in Nordrhein-Westfalen bedeuten die neuen Regeln eine deutliche Umstellung. Die Mülltrennung ist bereits seit 2015 gesetzlich verpflichtend. Bei falscher Trennung drohen ab Mai Bußgelder von bis zu 2.500 Euro – diese Höchststrafe gilt laut Bußgeldkatalog 2024 für besonders schwere Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

So bereiten Sie sich auf die Verschärfung vor

Haushalte sollten schon jetzt ihre Trenngewohnheiten überprüfen. In die Biotonne gehören ausschließlich organische Abfälle wie Essensreste, Kaffeesatz, Gartenabfälle und unbehandeltes Holz. Die korrekte Mülltrennung ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Kreislaufwirtschaft. Wer unsicher ist, kann sich bei seinem lokalen Entsorgungsbetrieb über die genauen Regeln informieren.

Quellen

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