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Gericht kippt Verweilverbot am Kölner Brüsseler Platz
19. September 2025

Verwaltungsgericht Köln erklärt nächtliches Verweilverbot am Brüsseler Platz für rechtswidrig. Stadt sucht neue Lösungen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat das nächtliche Verweilverbot am Brüsseler Platz für voraussichtlich rechtswidrig erklärt. Die Stadt Köln hatte die umstrittene Maßnahme im Februar 2025 erlassen, um gegen nächtlichen Lärm vorzugehen. Mehrere Eilverfahren gegen die städtischen Verbote waren erfolgreich.

Worum es geht beim Streit um den Brüsseler Platz

Der Brüsseler Platz im Belgischen Viertel ist seit Jahren ein beliebter Treffpunkt, besonders in den Abendstunden. Die Stadt Köln erließ am 5. Februar 2025 eine Allgemeinverfügung über ein nächtliches Verweilverbot, wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilte. Zusätzlich wurde ein Alkoholverbot verhängt. Gegen beide Maßnahmen gingen Privatpersonen gerichtlich vor.

Die wichtigsten Fakten zu den Gerichtsentscheidungen

Das VG Köln entschied im Eilverfahren, dass das nächtliche Verweilverbot voraussichtlich rechtswidrig ist. Bereits im April 2025 kippte das Gericht diese Maßnahme, wie aus dem Beschluss vom 23.04.2025 hervorgeht. Im September 2025 lehnte das Gericht dann auch einen Eilantrag einer Privatperson gegen das Alkoholverbot ab, bestätigte aber die Stadt müsse gegen nächtlichen Lärm einschreiten.

Hintergrund des Lärmkonflikts

Die Stadt Köln ist durch ein Urteil aus dem Jahr 2023 dazu verpflichtet, am Brüsseler Platz für Nachtruhe zu sorgen. Das OVG NRW hatte die Stadt damals angewiesen, wirksame Maßnahmen gegen den nächtlichen Lärm zu ergreifen. Deswegen galt ab 22 Uhr eine Sperrstunde für die Gastronomie. Das OVG kippte jedoch später diese pauschale Sperrstunde wieder.

Bedeutung für Köln und NRW

Der Fall zeigt exemplarisch die Schwierigkeiten vieler Großstädte in NRW beim Interessenausgleich zwischen Anwohnern und Feiernden. Die Gerichtsentscheidung vom 04.09.2025 macht deutlich, dass pauschale Verbote rechtlich schwer durchzusetzen sind. Die Stadt muss andere Wege finden, um ihrer Pflicht zum Lärmschutz nachzukommen.

Ausblick für den Brüsseler Platz

Nach der Niederlage für Köln im Streit um Partylärm steht die Stadt vor der Herausforderung, neue rechtskonforme Lösungen zu entwickeln. Das Verwaltungsgericht hat sowohl das Aufenthaltsverbot im April 2025 als auch Teile des Alkoholverbots im September 2025 gekippt. Die Stadt muss nun einen neuen Ansatz finden, der sowohl dem Ruhebedürfnis der Anwohner als auch den Freiheitsrechten der Besucher gerecht wird.

Quellen

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