Zoll führt flächendeckende Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch.
Am Freitag, den 19. September 2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Des Weiteren sollten unrechtmäßige Sozialleistungsansprüche und illegale Beschäftigungen aufgedeckt werden.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Koblenz waren etwa 60 Zöllner an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. Insgesamt wurden mehr als 170 Personen hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Bei den Prüfungen wurden mehrere Sachverhalte festgestellt, die eine weiterführende Untersuchung durch die Finanzkontrolle erforderlich machen.
In mehreren Fällen ergaben sich Verdachtsmomente auf Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften sowie auf Nichteinhaltung von Mindestlohnvorschriften. Darüber hinaus wurden 17 Strafverfahren und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Zöllner überprüfen auch künftig die gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit den Unterlagen der Unternehmen, um weitere mögliche Verstöße zu identifizieren. Die Prüfungen in der Gastronomie und Hotellerie erfolgen kontinuierlich, um fairen Wettbewerb und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.
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