Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Am 19. September führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweite Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Einhaltung des Mindestlohns sowie sozialversicherungsrechtlicher Pflichten zu überprüfen und mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben aufzudecken.
In Nordrhein-Westfalen waren 84 Beschäftigte der Finanzkontrolle im Einsatz. Insgesamt wurden 252 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, und es fanden 24 Prüfungen von Geschäftsunterlagen in verschiedenen Betriebstätten statt. Bei den umfangreichen Kontrollen ergaben sich in mehreren Fällen Verdachtsmomente bezüglich des Verstoßes gegen die Mindestlohnregelungen und sozialversicherungsrechtliche Pflichten.
Im Rahmen der Prüfungen wurden zudem Anhaltspunkte für illegal Beschäftigte sowie Hinweise auf Leistungsbetrug festgestellt. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Ansatzes, um die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie und Hotellerie zu verbessern und die sozialen Sicherungssysteme zu schützen.
Die weiteren Ermittlungen zur Überprüfung der erhobenen Informationen werden in den kommenden Wochen fortgeführt.
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