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Untersuchungsausschuss zu Solingen: Abtauchen vor Abschiebungen als Regel

Ein Zeuge im Untersuchungsausschuss berichtet, dass das Abtauchen vor Abschiebungen häufig vorkommt.

Untersuchungsausschuss zu Solingen: Abtauchen vor Abschiebungen als Regel

Im Juni 2023 scheiterte die Abschiebung des späteren Täters eines Messeranschlags auf das Stadtfest in Solingen. Der Badische Flüchtling, Issa al H., wurde am Tag der geplanten Abschiebung nicht in der Landesunterkunft in Paderborn angetroffen. Dies stelle laut einem Zeugen der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld einen „Regelfall“ dar.

Der Transportkoordinator der Behörde schilderte vor dem Untersuchungsausschuss, dass es häufiger vorkomme, dass abzuschiebende Personen nicht angetroffen werden. „Es kommt öfter vor, dass Personen nicht angetroffen werden, als dass sie angetroffen werden“, so der Zeuge.

Die kompetente Behörde war für die Organisation der Abschiebung verantwortlich und wies die Außendienstmitarbeiter an, die erforderlichen Unterlagen für Issa al H. bereitzustellen. Trotz der Vorbereitungen war der Flüchtling am Morgen der Abschiebung um 2:30 Uhr nicht in seinem Zimmer.

Der SPD-Abgeordnete Thorsten Klute hinterfragte die wiederholten Missgriffe bei Abschiebungen und erkundigte sich, ob der Transportkoordinator frustriert sei über diese Umstände. Der Zeuge entgegnete, dass es auch erfolgreiche Abschiebungen gebe, jedoch sei eine gute Planung unerlässlich. Oft erhalte man auch Informationen von Sicherheitsdiensten, die Hinweise geben könnten, wo sich die abzuschiebenden Personen verstecken.

Er wies darauf hin, dass die Einführung verschärfter Gesetze seit der Reform des Rückführungsverbesserungsgesetzes Anfang 2024 nicht viel bewirken könne. Die Regelung, alle Zimmer stichprobenartig zu durchsuchen, sei bei der kurzen Zeitspanne vor einer Abschiebung „praktisch unmöglich“. Der schnellste Weg, um doch noch an die betroffene Person zu gelangen, sei oft, einen neuen Abschiebeversuch zeitnah zu planen und diesen anzukündigen. Das hätte rechtlich die Abwesenheit als „flüchtig sein“ klassifiziert und eine Fahndung ermöglicht.

Im Fall des späteren Solingen-Attentäters unternahmen die Behörden jedoch keinen weiteren Versuch, um ihn abzuschieben. Stattdessen verlief die Frist für die Abschiebung nach Bulgarien ungenutzt.

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