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Landtag in NRW verstärkt Überprüfungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Der NRW-Landtag plant verschärfte Überprüfungen für neue Mitarbeiter, um extremistische Einflüsse fernzuhalten.

Landtag in Nordrhein-Westfalen plant verschärfte Überprüfungen von Mitarbeitern

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich dazu entschlossen, die Überprüfung von Mitarbeitern zu verschärfen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur Personen mit unbedenklichem Hintergrund Zugang zu sensiblen Bereichen und IT-Infrastruktur des Parlaments erhalten. Der Gesetzentwurf wird von den Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP unterstützt und soll vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Bisher müssen Bewerber für eine Stelle im Landtag ein Führungszeugnis vorlegen. Dies wird künftig durch die Anforderung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ergänzt. Diese Maßnahme ermöglicht eine umfassendere Prüfung, da im Führungszeugnis nicht alle relevanten Informationen, wie kleinere Straftaten oder behördliche Einträge, aufgeführt sind.

Hintergrund der neuen Regelungen

Der Vorstoß zur Gesetzesänderung beruht teilweise auf einer Recherche des Bayerischen Rundfunks, die aufgezeigt hat, dass im Bundestag fast 100 Mitarbeiter mit Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen beschäftigt sind. Um ähnliche Verhältnisse im NRW-Landtag zu verhindern, soll der neue Gesetzentwurf zügig umgesetzt werden.

Sanktionen bei Verstößen

Ein weiterer Bestandteil der geplanten Gesetzesänderungen sieht vor, dass gegen Unruhestifter im Landtag Geldstrafen von bis zu 1000 Euro verhängt werden können. Bisher existierte eine solche Regelung nicht, was bei Verstößen gegen die Hausordnung zu Problemen führte.

Änderungen in der Geschäftsordnung

Zusätzlich wird die Geschäftsordnung des Landtags überarbeitet. Es soll klargestellt werden, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten dem Alterspräsidenten des Parlaments zukommen, insbesondere im Hinblick auf Abstimmungen.

Insgesamt zielt der Landtag darauf ab, die Integrität seiner Mitarbeiter und die Funktionsweise des Parlaments zu sichern, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung verfassungsgemäßer Prinzipien.

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