Im November 2025 beginnt der Berufungsprozess gegen die Erpresser der Familie Schumacher in Wuppertal.
In dem Strafverfahren wegen eines versuchten Erpressungsdelikts gegen die Familie von Michael Schumacher wird ein Berufungsprozess stattfinden. Dieser ist für den 14. November 2025 angesetzt, es sind fünf Prozesstage eingeplant. Diese Informationen wurden von einer Sprecherin des Wuppertaler Landgerichts bestätigt.
Die Familie Schumacher und der Hauptangeklagte haben Berufung gegen einen Teil des Urteils des Amtsgerichts Wuppertal eingelegt. Dabei handelt es sich um die Verurteilung eines ehemaligen Angestellten einer Sicherheitsfirma, wie die Managerin von Schumacher, Sabine Kehm, mitteilte. Auch der mittlerweile zu drei Jahren Haft verurteilte Hauptangeklagte hat Berufung eingelegt.
Der Prozess, der am 12. Februar zum ersten Mal stattfand, beschäftigte sich mit der Erpressung der Schumacher-Familie. Die Angeklagten versuchten, die Familie mit sensiblen Fotos und Videos zu erpressen, wobei es um eine Summe von 15 Millionen Euro ging.
Die Täter drohten damit, die Inhalte im Darknet zu veröffentlichen. In der Ermittlung sind insgesamt 900 Bilder und fast 600 Videos sowie Teile der digitalisierten Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt worden. Seit seinem schweren Skiunfall im Jahr 2013 lebt Schumacher unter großem öffentlichen Druck und benötigt pflegerische Unterstützung. Die Familie reagierte auf die Erpressungsversuche, indem sie die Polizei informierte, anstatt den Forderungen nachzugeben.
Die Richterin, Birgit Neubert, sah es als erwiesen an, dass die drei Angeklagten die Familie von Michael Schumacher erpresst hatten oder Beihilfe dazu geleistet hatten. Der Hauptangeklagte wurde daraufhin zu drei Jahren Haft verurteilt, während sein Sohn wegen Beihilfe zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter erhielt zwei Jahre auf Bewährung, da er die sensiblen Videos und Fotos entwendet hatte, die den Rennfahrer in verletzlichen Momenten zeigten.
Die Berufung der Schumacher-Familie richtet sich gegen die milde Strafe des ehemaligen Sicherheitsangestellten, der für die Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz zuständig war. Corinna Schumacher, die Ehefrau von Michael Schumacher, betonte, dass sie die Strafe für nicht ausreichend halte und eine Verurteilung wegen Mittäterschaft anstrebe.
Ein weiteres Anliegen der Familie ist der Verbleib einer gestohlenen Festplatte, die entscheidende Inhalte enthielt und deren Verschwinden Besorgnis erregt. Es bleibt unklar, ob die Festplatte noch existiert oder möglicherweise bereits entsorgt wurde.
Diese Fragen und der Ausgang des Berufungsprozesses werden mit Spannung erwartet.
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