Der Zoll führte Kontrollen auf Oktoberfesten durch und prüfte Arbeitgeber und deren Meldungen von Beschäftigten.
Das Hauptzollamt Aachen hat am vergangenen Wochenende in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst der Städteregion Aachen Kontrollen auf verschiedenen Oktoberfesten in der Region durchgeführt. Im Fokus der Prüfungen standen die Beschäftigungsverhältnisse bei Schaustellern, Sicherheitsunternehmen, Gastronomiebetrieben und Eventveranstaltern.
Insgesamt wurden 86 Arbeitnehmer aus 10 Firmen befragt. Bei den Kontrollen stellte sich heraus, dass über die Hälfte der Arbeitgeber für 36 Angestellte keine erforderlichen Sofortmeldungen an die Datenstelle der Rentenversicherung vorgenommen hatte. Dies führte zur Einleitung mehrerer Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Zusätzlich werden nun Nachforschungen angestellt, da viele der beschäftigten Personen im Leistungsbezug standen. Die Zöllnerinnen und Zöllner prüfen, ob die erhaltenen Arbeitsentgelte den Leistungsträgern, wie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, ordnungsgemäß gemeldet wurden. Sollte sich herausstellen, dass diese Verpflichtungen nicht eingehalten wurden, könnte der Straftatbestand des Leistungsmissbrauchs gegeben sein, was zu strafrechtlichen Verfahren gegen die betreffenden Personen führen würde.
Durch solche Prüf- und Ermittlungsmaßnahmen trägt der Zoll entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und der Staatsausgaben bei und fördert faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen in den betroffenen Branchen.
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