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Waltrop entscheidet über McDonald’s-Ansiedlung
30. Oktober 2025

Waltrop stimmt bis 28. November über McDonald’s-Ansiedlung ab. Bürgerentscheid entscheidet über umstrittenes Projekt.

In Waltrop läuft aktuell ein Bürgerentscheid über die geplante Ansiedlung einer McDonald’s-Filiale. Die Abstimmung endet am 28. November 2025 und das Ergebnis wird am 29. November bekanntgegeben. Der Stadtrat hatte sich zuvor für einen Ratsbürgerentscheid entschieden.

Worum es geht

Die Stadt Waltrop stimmt derzeit über die Ansiedlung eines McDonald’s-Restaurants ab. Laut der Stadt Waltrop läuft der Ratsbürgerentscheid noch bis Freitag, 28. November 2025, 18 Uhr. Alle Abstimmungsbriefe müssen bis zu diesem Zeitpunkt im Rathaus eingegangen sein. Die Auszählung und Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt am Samstag, 29. November 2025.

Die wichtigsten Fakten

Der Stadtrat hatte sich nach längerer Debatte für einen Bürgerentscheid entschieden, wie Radio Vest berichtete. Die Bürgerinnen und Bürger können nun direkt über das Bauleitplanverfahren zur McDonald’s-Ansiedlung abstimmen. Die Stadtverwaltung hat Stimmzettel an alle Wahlberechtigten verschickt.

Hintergrund der Kontroverse

Die geplante McDonald’s-Ansiedlung sorgte bereits im Vorfeld für Diskussionen. Die Ruhrbarone kritisierten bereits im Oktober, der Stadtrat würde sich vor der Verantwortung drücken. Die Entscheidung für einen Bürgerentscheid wurde als Verschiebung der politischen Verantwortung auf die Bürger interpretiert.

Bedeutung für die Region

Der Ausgang des Bürgerentscheids wird zeigen, wie die Waltroper Bevölkerung zur weiteren gewerblichen Entwicklung ihrer Stadt steht. Die Ansiedlung einer Fast-Food-Kette wirft Fragen zur Stadtentwicklung, Verkehrsbelastung und zum lokalen Einzelhandel auf. Das Ergebnis könnte auch Signalwirkung für ähnliche Entscheidungen in anderen Kommunen des Ruhrgebiets haben.

Wie es weitergeht

Nach der Auszählung am 29. November 2025 wird das Ergebnis verbindlich sein. Bei einer Mehrheit für die Ansiedlung würde das Bauleitplanverfahren fortgesetzt. Bei einer Ablehnung müsste der Stadtrat alternative Entwicklungskonzepte für das betroffene Areal erarbeiten.

Quellen

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