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Krefelder Pfarrer nach Erschreck-Vorwurf freigesprochen
21. November 2025

Krefelder Pfarrer vom Vorwurf freigesprochen, einen Diakon mit PTBS erschreckt zu haben. Prozess in Mönchengladbach.

Ein Krefelder Pfarrer ist heute vom Vorwurf freigesprochen worden, einen herzkranken Diakon mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) wiederholt erschreckt zu haben. Der Prozess am Amtsgericht Mönchengladbach endete mit einem Freispruch für den 48-jährigen Geistlichen.

Worum es geht

Der katholische Pfarrer aus Krefeld stand vor Gericht, weil er einen Diakon trotz dessen bekannter PTBS-Erkrankung mehrfach erschreckt haben soll. Laut Süddeutsche Zeitung wusste der Pfarrer, dass der Diakon auf Erschrecken mit Dissoziation bis hin zu Panikattacken einschließlich Krämpfen reagiert. Was zunächst wie ein harmloser Streich unter Kollegen klingt, hatte laut Anklage ernste gesundheitliche Folgen für den Betroffenen.

Die wichtigsten Fakten

Der Prozess fand heute, am 21. November 2025, am Amtsgericht Mönchengladbach statt, wie ANTENNE NRW berichtet. Der 48-jährige Pfarrer war wegen wiederholtem Erschrecken des herzkranken Diakons angeklagt worden. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe endete das Verfahren mit einem Freispruch für den Geistlichen.

Hintergrund des Falls

Der betroffene Diakon leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, wie der Stern berichtet. Diese psychische Erkrankung macht ihn besonders anfällig für Schreckreaktionen. Laut katholisch.de hatte das vermeintliche Erschrecken folgenschwere Auswirkungen auf die Gesundheit des Diakons.

Einordnung für NRW

Der ungewöhnliche Fall aus Krefeld zeigt, dass auch vermeintlich harmlose Handlungen ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben können, wenn sie Menschen mit Vorerkrankungen betreffen. Für die katholische Kirche in NRW ist dieser Vorfall besonders heikel, da er das kollegiale Miteinander innerhalb der Geistlichkeit betrifft.

Ausblick

Mit dem heutigen Freispruch ist der juristische Teil des Falls abgeschlossen. Wie Welle Niederrhein berichtet, bleibt abzuwarten, ob dieser ungewöhnliche Vorfall innerkirchliche Konsequenzen haben wird oder ob das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Geistlichen fortgesetzt werden kann.

Quellen

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