Bezirksregierung Arnsberg kippt Dortmunds Brandmauer-Beschluss gegen AfD als rechtswidrig. Was das für NRW bedeutet.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den umstrittenen Brandmauer-Beschluss des Dortmunder Stadtrats gegen die AfD als rechtswidrig aufgehoben. Der Stadtrat hatte Anfang 2025 beschlossen, keine Entscheidungen mehr zu treffen, wenn eine Mehrheit nur mit AfD-Stimmen zustande kommt.
Der Dortmunder Stadtrat wollte mit seinem Beschluss ein politisches Zeichen setzen. Die Regelung sah vor, dass Ratsentscheidungen blockiert werden sollten, sobald diese nur mit Stimmen der AfD eine Mehrheit erreichen würden. Dieses Vorgehen wurde nun von der Kommunalaufsicht gestoppt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Brandmauer-Beschluss als rechtswidrig eingestuft. Die Kommunalaufsicht begründet ihre Entscheidung damit, dass der Beschluss gegen geltendes Recht verstößt. Damit ist die geplante Brandmauer gegen die AfD im Dortmunder Stadtrat vorerst gescheitert.
Die CDU-Fraktion Dortmund begrüßt die Aufhebung des Beschlusses. Sie fordert, dass sich die demokratischen Parteien im Kampf gegen die AfD zusammenraufen müssen, anstatt mit Brandmauer-Erklärungen zu spalten. Die CDU sieht in der Entscheidung eine Chance für eine sachorientiertere Politik.
Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen kommunalpolitischer Beschlüsse auf. Städte und Gemeinden in NRW können nicht eigenständig demokratische Grundprinzipien außer Kraft setzen, auch wenn dies aus politischer Überzeugung geschieht. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für andere Kommunen haben, die ähnliche Beschlüsse erwägen.
Nach der Aufhebung des Brandmauer-Beschlusses muss der Dortmunder Stadtrat neue Wege im Umgang mit der AfD finden. Die demokratischen Parteien stehen vor der Herausforderung, ihre politischen Ziele durchzusetzen, ohne dabei rechtsstaatliche Prinzipien zu verletzen.
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