Neue Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubkunst startet am 1. Dezember – schnellere Rückgaben erwartet.
Ab dem 1. Dezember 2025 nimmt die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Arbeit auf. Sie löst die bisherige Beratende Kommission ab und soll Rückgabeverfahren von Kunstwerken, die während der NS-Zeit unrechtmäßig entzogen wurden, deutlich verbessern.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf eine neue Instanz im Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubkunst geeinigt. Wie der Deutschlandfunk berichtet, soll die Rückgabe von NS-Raubkunst künftig wesentlich einfacher vonstattengehen. Das Bundeskabinett hatte bereits im Januar 2025 der Einrichtung zugestimmt.
Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut wird zum 1. Dezember 2025 die bisherige Beratende Kommission ablösen, wie die taz meldet. Ein Ausschuss hat sich im Kanzleramt auf ein Schiedsrichterverzeichnis und Präsidium verständigt. Das neue Verfahren soll mehr Fairness und Rechtssicherheit bieten.
Auch Institutionen in Nordrhein-Westfalen sind betroffen. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat sich bereits im Oktober dem neuen Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit angeschlossen. Damit profitieren auch die Museen und Kultureinrichtungen in NRW von den verbesserten Rückgabeverfahren.
Nicht alle sind mit der neuen Regelung einverstanden. Laut Spiegel haben Anwälte, Historiker und Erben in einem offenen Brief an den Bundeskanzler das Schiedsgerichtsverfahren zu NS-Raubkunst abgelehnt. Sie befürchten, dass das neue Verfahren nicht alle Interessen angemessen berücksichtigt.
Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit morgen beginnt ein neues Kapitel in der Aufarbeitung des NS-Kunstraubs. Es bleibt abzuwarten, wie sich das neue Verfahren in der Praxis bewährt und ob es tatsächlich zu schnelleren und gerechteren Lösungen bei der Rückgabe von Raubkunst führt.
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