Polizei und Ordnungsamt haben in Iserlohn E-Scooter und Fahrräder in Fußgängerbereichen kontrolliert und Verstöße dokumentiert.
Am Mittwoch führte die Polizei in Iserlohn zusammen mit dem Ordnungsamt eine umfangreiche Kontrollaktion durch. Im Mittelpunkt der Maßnahmen standen E-Scooter und Fahrräder, die in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen unterwegs waren. Die Wermingser Straße ist während der Kern-Geschäftszeiten, von 10 bis 19 Uhr, für Radfahrer gesperrt.
Innerhalb der Kontrollen wurden insgesamt 13 Verstöße von Fahrradfahrern und 14 Verstöße von E-Scooter-Nutzern festgestellt. Eine der Feststellungen betraf die unerlaubte Nutzung eines Handys während der Fahrt. Zudem wurde bei zwei E-Scooter-Fahrern der Verdacht geäußert, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen, weshalb sie zur Entnahme von Blutproben mit zur Polizeidienststelle genommen wurden.
Die Polizei erinnerte daran, dass für die Nutzung von E-Scootern bestimmte Regeln gelten. Ab einem Alter von 14 Jahren dürfen E-Scooter ohne weitere Fahrerlaubnis genutzt werden, jedoch besteht eine Versicherungspflicht. In Übereinstimmung mit den Vorschriften im Straßenverkehr sind auch hierbei die Promillegrenzen, wie sie für Autofahrer gelten, zu beachten. Die Nutzung von Handys während der Fahrt ist ebenfalls untersagt. Gehwege und Fußgängerzonen sind nur dann erlaubt, wenn entsprechende Schilder dies gestatten.
Für weitere Informationen stehen die Kontaktmöglichkeiten der Polizei zur Verfügung.
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
+49 (02371) 9199-1220 bis -1222
pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw
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