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Glatteisgefahr in NRW: Distanzunterricht am 12. Januar 2026
12. Januar 2026

Wegen Glatteisgefahr findet am 12. Januar 2026 in NRW landesweit Distanzunterricht statt – alle Fakten.

Am Montag, den 12. Januar 2026, entfällt landesweit der Präsenzunterricht an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Schule und Bildung begründet die Entscheidung mit drohender Glatteisgefahr auf Schulwegen. Stattdessen wird Distanzunterricht nach der Distanzunterrichtsverordnung und den Vorgaben des Schulgesetzes NRW durchgeführt.

Worum es geht

Wegen einer Warnung vor gefährlichem Glatteis hat das Schulministerium NRW den Präsenzunterricht am 12. Januar 2026 in ganz NRW abgesagt. Betroffen sind alle Schulformen, wie etwa die Gesamtschule Waltrop.

Die wichtigsten Fakten

– Datum: Montag, 12. Januar 2026
– Landesweite Schließung von Präsenzunterricht in NRW
– Grund: Drohende Glatteisgefahr auf dem Schulweg
– Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
– Weitere Informationen erfolgen über die Klassenleitungen Sekundarschule Borchen

Hintergrund

Der Distanzunterricht stützt sich auf die Distanzunterrichtsverordnung 2025/2026 und das Schulgesetz NRW (SGV § 3). Demnach muss der Fernunterricht einem pädagogischen und organisatorischen Plan folgen und den regulären Vorgaben gleichwertig sein.

Einordnung für NRW

Die kurzfristige Umstellung auf Distanzunterricht ist in NRW gesetzlich verankert. Schulen informieren Eltern und Schüler über die Organisation, zum Beispiel per E-Mail oder über digitale Plattformen, wie es in der BASS-Richtlinie zur Einrichtung von Distanzunterricht beschrieben ist. Auch einzelne Schulen wie das MCG Neuss haben entsprechende Hinweise veröffentlicht.

Ausblick

Ob am Dienstag wieder regulärer Präsenzunterricht stattfinden kann, hängt von der Wetterlage und den aktuellen Prognosen ab. Eltern und Schüler sollten die Ankündigungen ihrer Schulen und des Schulministeriums aufmerksam verfolgen und sich auf weiteren Distanzunterricht einstellen.

Quellen

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