Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen prüft mehrere Unternehmen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Aachen hat kürzlich in mehreren Betrieben im Bezirk Aachen, sowie in der StädteRegion Aachen sowie den Kreisen Heinsberg und Euskirchen, Kontrollen durchgeführt. Dabei lag der Schwerpunkt auf der Feststellung, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Hierzu waren 25 Beamtinnen und Beamten im Einsatz, die das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die Fleischwirtschaft, Friseursalons und weitere Betriebe ins Visier nahmen. Insgesamt wurden 17 Unternehmen überprüft und 55 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Die Auswertung der Kontrollen ergab in 27 Fällen Unregelmäßigkeiten, die eine tiefere Prüfung der Sachverhalte nach sich ziehen. In fünf dieser Fälle wurde festgestellt, dass die Beschäftigten möglicherweise nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass in drei Fällen Arbeitnehmer nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet sind, was auf eine „schwarze“ Beschäftigung hindeutet. Acht der untersuchten Sachverhalte stehen im Zusammenhang mit unerlaubter Ausländerbeschäftigung. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind weiterhin im Gange.
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