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Terrorangriff auf Fußballfans in Bielefeld: Prozessauftakt in Düsseldorf
2. März 2026

Terrorangriff auf Fußballfans in Bielefeld: In Düsseldorf startet der Prozess gegen Mahmoud M. – alle Fakten zum Fall.

Prozessbeginn nach mutmaßlichem Terrorangriff in Bielefeld

In Düsseldorf hat am 2. März 2026 der Prozess gegen Mahmoud M. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf feiernde Fußballfans in Bielefeld vor. Vier Personen wurden bei der Attacke lebensgefährlich verletzt. Das Verfahren findet im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts statt.STERN.de

Worum es geht

Am frühen Morgen des 18. Mai 2025 soll der damals 35-jährige Mahmoud M. mehrere Fußballfans vor einer Bar in Bielefeld angegriffen haben. Die Feiernden begingen zu diesem Zeitpunkt den Aufstieg des ostwestfälischen Vereins Arminia Bielefeld. Laut Anklage setzte der mutmaßliche Attentäter einen präparierten Gehstock und eine vorgetäuschte Behinderung ein, um möglichst unauffällig an seine Opfer heranzutreten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm insgesamt vierfachen versuchten Mord vor.STERN.de

Die wichtigsten Fakten

Der Angriff wurde mutmaßlich im Auftrag der Terrormiliz IS verübt. Die Ermittler stützen sich dabei auf das Geständnis des Angeklagten, Aussagen von Zeugen sowie die Auswertung seiner Social-Media-Aktivitäten und ein Bekennervideo, das für den IS bestimmt gewesen sein soll. Nach der Tat flüchtete Mahmoud M., wurde jedoch schon am Abend des Folgetags in Heiligenhaus nahe Düsseldorf festgenommen.STERN.de

Hintergrund der Tat

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Mahmoud M. spätestens 2014 dem sogenannten „Islamischen Staat“ in Syrien beitrat. In Deutschland angekommen, habe sich M. vorgenommen, im Namen des Dschihad möglichst viele zufällig ausgewählte Menschen zu töten. Der Beschuldigte wohnte in Harsewinkel bei Bielefeld und hatte nach seiner Einreise nach Deutschland Asyl beantragt. Im Dezember 2023 erhielt er einen befristeten Schutzstatus.STERN.de

Einordnung für NRW

Der Fall schlägt in Nordrhein-Westfalen hohe Wellen und gilt als gravierender mutmaßlicher Terrorangriff auf die Zivilbevölkerung. Innenminister Herbert Reul betonte nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Bedeutung intensiver Ermittlungen und die Notwendigkeit, islamistische Netzwerke weiter zu durchleuchten.STERN.de

Ausblick

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat für den Prozess bis Anfang Juni 21 Verhandlungstage angesetzt. Die Verteidigung des Angeklagten kündigte an, an der Aufklärung des Tathergangs mitzuwirken. Ziel der Verteidigung ist es, eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Im Laufe des Prozesses werden wohl auch die überlebenden Opfer als Zeugen geladen.STERN.de

Quellen

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