Ein 16-Jähriger verlor in Finnentrop die Kontrolle über seinen Motorroller und stürzte. Es wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
In Finnentrop ereignete sich am Sonntag, dem 1. März, um 16:40 Uhr ein Verkehrsunfall. Ein 16-jähriger Fahrer eines Motorrollers verlor aus bislang unbekannten Gründen in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass technische Veränderungen am Motorroller möglicherweise eine Fahrerlaubnispflicht bedingen. Der Jugendliche verfügte jedoch nur über eine Mofa-Prüfbescheinigung. Dementsprechend wird auch wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Des Weiteren stellte die Polizei fest, dass an dem Motorroller kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Dies stellt einen möglichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.
Die Polizei weist in diesem Kontext darauf hin, dass ab dem 1. März für Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, Mofas und E-Scooter ein neues Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Ab sofort dürfen nur noch schwarze Kennzeichen verwendet werden. Ein gültiger Versicherungsvertrag sichert im Falle eines Unfalls auch ab, dass die Versicherung für Schäden aufkommt.
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