Der Brauch des Hahneköppens in Solingen bleibt bestehen, vorausgesetzt, strenge Auflagen werden beachtet.
Der Brauch des Hahneköppens, der seit Jahrhunderten im Bergischen Land gepflegt wird, darf auch zukünftig durchgeführt werden, jedoch unter strengen Auflagen. Die zuständigen Behörden haben klargestellt, dass der Hahn nicht eigens für diesen Brauch getötet werden darf.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf beendet den Rechtsstreit zwischen lokalen Hahneköpper-Vereinen und der Stadtverwaltung. Die Vereine hatten gegen eine Allgemeinverfügung geklagt, die zuvor das Hahneköppen in der Stadt untersagt hatte, nachdem die Stadt eine Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz umgesetzt hatte.
Im Vergleich zu vorherigen Regelungen müssen die Vereine nun sicherstellen, dass die Hähne nur aus tierschutzrechtlich vertretbaren Gründen geschlachtet werden dürfen, etwa bei unheilbaren Erkrankungen. Tierschutzorganisationen hatten in der Vergangenheit dem Brauch kritische Aufmerksamkeit geschenkt, was zu dem rechtlichen Streit geführt hatte.
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