AfD-NRW: Strafbefehl gegen Klaus Esser wegen gefälschter Zeugnisse. Esser wehrt sich gegen die Vorwürfe vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft Aachen beantragt einen Strafbefehl über 13.500 Euro gegen den nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser aus Düren. Es geht um mutmaßlich gefälschte Hochschulzeugnisse sowie das unbefugte Führen des Titels „Master of Laws“. Esser akzeptiert den Strafbefehl nicht und will einen öffentlichen Gerichtsprozess.
Klaus Esser, ehemaliger stellvertretender Landes- und Fraktionsvorsitzender der AfD-NRW, wird vorgeworfen, bei seiner Bewerbung als Landesgeschäftsführer gefälschte Hochschulzeugnisse vorgelegt zu haben. Im November 2024 fand laut Endstation Rechts in diesem Zusammenhang eine Hausdurchsuchung statt.
Der Strafbefehl beläuft sich auf 90 Tagessätze à 150 Euro, insgesamt 13.500 Euro. Damit wäre Esser nicht vorbestraft, da eine Vorstrafe erst ab 91 Tagessätzen greift. Die Immunität Essers soll temporär aufgehoben werden – dies wurde im nicht öffentlichen Teil des Rechtsausschusses des Landtags NRW diskutiert und muss vom Landtag noch bestätigt werden. Esser kündigte an, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen.
Bereits Mitte 2024 wurden die Vorwürfe gegen Esser bekannt. Damals kamen auch mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Aufnahme von Neumitgliedern im Kreisverband Düren ans Licht. Ein parteiinternes Ausschlussverfahren gegen Esser war wegen Verjährung und Nichtbeweisbarkeit eingestellt worden (Endstation Rechts).
Die AfD-NRW ist weiterhin stark zerstritten. Esser gehört zum Lager um Landeschef Martin Vincentz, das eine gemäßigtere Linie vertritt. Das Lager um Matthias Helferich übte scharfe Kritik und forderte erneut, die Partei auf einen hoffnungsvolleren Kurs zu bringen.
Der Fall Esser sorgt für negative Schlagzeilen und weiteren Vertrauensverlust in der politischen Landschaft Nordrhein-Westfalens. Die tiefen Gräben innerhalb der AfD-NRW kommen erneut zum Vorschein und dürften die Partei auch in Zukunft beschäftigen.
Esser hat angekündigt, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren. Ein Gerichtsprozess steht daher bevor. Auch parteiintern könnte der Fall noch Konsequenzen haben, da der AfD-Bundesvorstand eine Wiederaufnahme des inzwischen beendeten Parteiausschlussverfahrens erwägt.
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