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Abschiebeflug nach Afghanistan: Sieben Straftäter aus NRW abgeschoben

NRW hat am Abschiebeflug nach Afghanistan teilgenommen. Sieben Personen mit schweren Straftaten wurden zurückgeführt.

Abschiebeflug mit sieben Straftätern aus NRW

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat sich an einem Abschiebeflug nach Afghanistan beteiligt, bei dem sieben Personen an Bord waren, die durch schwere Straftaten aufgefallen sind. Der Flug startete am frühen Freitagmorgen vom Flughafen Leipzig/Halle. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) befanden sich insgesamt 81 afghanische Staatsangehörige, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ und „strafrechtlich in Erscheinung getreten“ sind, an Bord der Qatar Airways-Maschine.

Schwere Straftaten und Rückführungspriorität

Die sieben aus NRW abgeschobenen Personen waren gemäß der Fluchtministerin Josefine Paul „vollziehbar ausreisepflichtige Personen“, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. Die Rückführung von Straftätern sowie von Gefährdern und Personen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, hat für die Landesregierung höchste Priorität. Die finale Auswahl der abzuschiebenden Personen wurde durch das Bundesinnenministerium getroffen. Laut einer Sprecherin des NRW-Ministeriums für Flucht und Integration wurden dem Bundesinnenministerium bereits 2024 eine mittlere zweistellige Zahl an Gefährdern und schweren Straftätern mit afghanischer Staatsangehörigkeit gemeldet.

Erneute Abschiebungen nach Afghanistan

Es handelt sich um den zweiten Abschiebeflug nach Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021. Bereits im August 2024 fand eine Rückführung statt, bei der ein Mann aus NRW an Bord war, der wegen schwerer Brandstiftung ausreisepflichtig war.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Die Rückführungen nach Afghanistan sind umstritten. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und das Deutsche Institut für Menschenrechte üben scharfe Kritik. Sie verweisen auf die weiterhin instabile Sicherheitslage im Land und das Risiko für Abgeschobene, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Die Bundesregierung erkennt die Taliban nicht als legitime Regierung Afghanistans, zudem ist die deutsche Botschaft in Kabul seit der Machtübernahme geschlossen. Ob es im Zusammenhang mit dem aktuellen Flug direkte Verhandlungen mit den Taliban gab oder diese über Drittländer liefen, ist zurzeit unklar.

Der Flug wurde mit Hilfe strategischer Partner, darunter Katar, organisiert.

Quellen: WDR, Tagesschau, MDR, NDR

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