Beamte überprüfen Lebensmittelhändler und decken illegalen Aufenthalt auf.
Am 1. April 2026 gegen 07:30 Uhr führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Kontrolle in einem Lager eines Lebensmittelhändlers in Lünen-Horstmar durch. Diese Überprüfung erfolgte aufgrund eines anonymen Hinweises.
Während der Anfahrt begegnete den Kontrolleuren ein Firmenfahrzeug des betreffenden Unternehmens, das daraufhin angehalten und der Fahrer überprüft wurde. Der 27-jährige Mann aus Aserbaidschan legte einen litauischen Aufenthaltstitel vor und gab an, keiner Beschäftigung nachzugehen, obwohl im Fahrzeug mehrere Transportbehälter mit Obstwaren entdeckt wurden. Allerdings benötigten Aserbaidschaner für eine legale Beschäftigung in Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel, dessen er nicht disponierte. Sein litauischer Aufenthaltstitel erlaubte es ihm lediglich, sich als Tourist für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland aufzuhalten.
Die Zollbeamten leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann seit 2024 für das Unternehmen arbeitete und eine Lohnabrechnung mit sich führte. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben, die nun über seinen weiteren Verbleib entscheidet.
Dem Arbeitgeber drohen ebenfalls rechtliche Konsequenzen wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung. Ihm wird eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und ein mögliches Bußgeld von bis zu 500.000 Euro angedroht.
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