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NRW schützt Konten von USA-Kritikern vor Trumps Sanktionen
10. April 2026

NRW schützt Konten von USA-Kritikern: Gesetz gegen Trumps Sanktionen – aktuelle Fakten zu Over-Compliance und NGOs.

Der Umgang der US-Regierung mit Kritikern hat direkte Auswirkungen bis nach Deutschland: In Nordrhein-Westfalen reagiert die Politik jetzt mit einer Gesetzesinitiative, um die Bankkonten von Organisationen und Personen vor dem Zugriff der Trump-Administration und sogenannten Over-Compliance-Maßnahmen deutscher Banken besser zu schützen. Dies soll das Aussetzen von Konten aufgrund von US-Sanktionen verhindern und die Zivilgesellschaft stärken.

Worum es geht

US-Präsident Donald Trump setzt nicht nur Einreiseverbote gegen Kritiker durch, sondern lässt auch deren Bankkonten und Kreditkarten sperren. Inzwischen kündigen deutsche Banken aus Sorge vor US-Sanktionen Konten von Personen und Organisationen, die ins Visier der US-Administration geraten sind. NRW will mit einer Gesetzesinitiative den rechtlichen Rahmen dafür ändern.

Die wichtigsten Fakten

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert, dass Banken aus Angst um US-Geschäftsbeziehungen Konten kündigen. Dies bezeichnet man als Over-Compliance. Laut Limbach kann so binnen Tagen der Zugang zu Miete, Gehältern oder Spenden verloren gehen. Aktuell reichen beispielsweise US-Sanktionen gegen NGOs oder Personen schon aus, damit auch deutsche Banken u. U. Konten kündigen, obwohl kein Verstoß gegen EU-Recht oder nationale Vorgaben vorliegt.
Die Landesregierung will per Gesetz verhindern, dass Kontokündigungen und Sperrungen allein auf Sanktionen von Drittstaaten, wie den USA, gestützt werden dürfen, sobald kein Verstoß gegen EU- oder nationales Recht vorliegt.

Hintergrund

Betroffen sind unter anderem NGOs wie HateAid, deren Geschäftsführerinnen im Dezember 2025 von US-Sanktionen betroffen wurden. HateAid unterstützt Menschen, die im Internet angefeindet werden. Die US-Regierung wirft der Organisation Zensur vor, HateAid sieht sich durch diese „Hexenjagd“ in ihrer Existenz bedroht. Auch Mitarbeitende des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag wurden schon mit US-Sanktionen, Einreiseverboten und eingefrorenen Vermögenswerten belegt. Für Betroffene sind dann Online-Dienste wie PayPal oder Amazon und Visa-Karten nicht mehr nutzbar.

Einordnung für NRW

Die schwarz-grüne Landesregierung in NRW bringt die Gesetzesinitiative in die Justizministerkonferenz ein, die im Juni in Hamburg tagt. Ziel ist ein zusätzlicher Rechtsschutz für Banken und Bankkunden. Künftig sollen Kontosperren oder die Verweigerung essenzieller Zahlungsdienstleistungen nicht mehr allein mit einer Drittstaatenmaßnahme oder abstrakten Risiken für US-Geschäftsbeziehungen begründet werden dürfen. Große Bedeutung haben diese Regelungen insbesondere für gemeinnützige Organisationen, deren finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten bleiben soll.

Ausblick

Mit dem Vorschlag zur Änderung des Zahlungskontengesetzes will NRW einen Schutzschirm für NGOs und betroffene Einzelpersonen spannen. In einem Rechtsstaat, so Justizminister Limbach, bestimmen deutsches und europäisches Recht über die Teilnahme am Wirtschaftsleben, nicht ausländische Sanktionen. Die Initiative könnte Signalwirkung für andere Bundesländer und die Bundesgesetzgebung haben.

Quellen

th

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