Landgericht Bielefeld: Klage wegen negativer Google-Bewertungen – Das steckt hinter dem aktuellen Fall.
Negative Bewertungen auf Plattformen wie Google können erhebliche juristische Konsequenzen haben. Ein aktueller Fall, der am Landgericht Bielefeld behandelt wurde, sorgt für Schlagzeilen: Ein Mann aus der Nähe von München wehrt sich gegen Klagen einer Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei nach kritischen Bewertungen.
R. Wanner, 37-jähriger Ingenieur, kündigte vor etwa einem Jahr sein Fitnessstudio-Abo nahe München und hinterließ eine negative Bewertung auf Google. Im Auftrag des Studios forderte eine Bielefelder Kanzlei daraufhin eine Unterlassungserklärung und stellte ihm rund 800 Euro in Rechnung. Als Wanner nicht reagierte, bewertete er später auch die Kanzlei schlecht – woraufhin diese Klage beim Landgericht Bielefeld erhob.
Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgelegt, was die potenziellen Kosten für Wanner erheblich erhöhte. Unter dem Druck möglicher Verluste und Gebühren, die nach eigener Einschätzung auf fast 2.000 Euro stiegen, gab Wanner nach: Er unterzeichnete die geforderte Unterlassungserklärung und entfernte zunächst die Bewertung über die Kanzlei. Allerdings bewertete er die Bielefelder Kanzlei erneut negativ, woraufhin eine weitere Unterlassungserklärung verlangt wurde.
Laut dem Anwalt von Wanner, Florian Schreiber, müssen Bewertungen auf eigenen Erlebnissen basieren. Empfehlenswert ist es, Erfahrungsberichte klar als Meinung zu kennzeichnen und keine Inhalte aus zweiter Hand oder reine Behauptungen zu veröffentlichen (WDR). Die erste Bewertung wurde juristisch als problematisch angesehen, doch die zweite hält Wanners Anwalt für zulässig.
Der Fall zeigt, wie schnell Kritik im Internet zu realen rechtlichen Problemen führen kann. Gerade in NRW, mit seiner hohen Dichte an Dienstleistungsunternehmen, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten um Online-Bewertungen und ihre Folgen. Laut WDR hat das Landgericht Bielefeld im aktuellen Fall die Meinungsfreiheit höher bewertet als das Interesse der Kanzlei, weshalb ein Versuch der einstweiligen Verfügung scheiterte.
Die betroffene Bielefelder Kanzlei will den juristischen Weg offenbar weiter beschreiten. Sie kündigte an, noch in derselben Woche eine neue Klage zu erheben. R. Wanner kündigte wiederum an, nicht aufzugeben, und sammelt im Internet Spenden, um die Prozesskosten zu stemmen. Die Entwicklung von Rechtsprechung und Meinungsfreiheit im digitalen Raum bleibt weiterhin spannend.
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