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Gebietsfremde Arten: Invasion in NRW und ihre Folgen
4. Mai 2026

Gebietsfremde Arten werden in NRW immer mehr zum Problem. Was Duisburg und das Land dagegen tun.

In Nordrhein-Westfalen, besonders auch im Raum Duisburg, nehmen gebietsfremde oder invasive Arten immer weiter zu. Der Umgang mit diesen sogenannten Neobiota stellt Natur- und Umweltschutz vor neue Herausforderungen.

Worum es geht

Gebietsfremde Arten, auch Neobiota genannt, sind Tiere, Pflanzen, Pilze oder Mikroorganismen, die ursprünglich nicht bei uns vorkommen, sondern durch menschlichen Einfluss in unsere Ökosysteme gelangt sind. Nicht alle dieser „Neubürger“ sind schädlich, einige verursachen jedoch ökologische und gesellschaftliche Probleme. Umweltamt Duisburg

Die wichtigsten Fakten

In Duisburg sind unter anderem folgende gebietsfremde Tierarten häufig zu finden: Nutria, Heiliger Ibis, Asiatische Hornisse, Chinesische Wollhandkrabbe und Waschbär. Bei den Pflanzen dominieren Herkulesstaude, Japan-Knöterich, Indisches Springkraut, Späte Traubenkirsche sowie Riesengoldrute und Kanadische Goldrute. Einige dieser Arten, etwa Nutria oder Kanada- und Nilgänse, sind inzwischen fester Bestandteil der heimischen Fauna, können aber zu lokal begrenzten Problemen führen, wie das Verkoten von Liegewiesen oder das Untergraben von Dämmen durch Nutrias.

Hintergrund zu invasiven Arten

Arten gelten als invasiv, wenn sie unerwünschte Auswirkungen auf heimische Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. Dies geschieht zum Beispiel durch Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen. Eine besonders beachtete invasive Art ist die Asiatische Hornisse, die seit 2014 in Deutschland vorkommt und als Bedrohung für einheimische Insektenarten gilt.

Einordnung für NRW

Die meisten für Nordrhein-Westfalen typischen Neobiota sind auch im Duisburger Stadtgebiet nachgewiesen. Maßnahmen zur Prävention und schnellen Entfernung sind im Frühstadium einer Invasion wirkungsvoll. Bei bereits verbreiteten Arten steht die Kontrolle und Eindämmung der Ausbreitung im Mittelpunkt. Zu diesem Zweck werden Maßnahmenblätter für das Management dieser Arten erstellt, um negative Auswirkungen auf die Biodiversität zu reduzieren.

Ausblick

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit invasiven Arten bildet die EU-Verordnung 1143/2014. Während bei den einen Arten keine vollständige Eindämmung mehr möglich ist, bleibt Prävention ein zentrales Ziel. Besonders problematische Arten wie der Riesen-Bärenklau erfordern Aufmerksamkeit, auch wegen seiner gesundheitlichen Risiken durch giftige Inhaltsstoffe.

Quellen

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