Zollprüfungen im Münsterland zeigen Verstöße gegen Arbeitsrecht und Mindestlohn.
Das Hauptzollamt Münster hat im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung insgesamt 16 Unternehmen im Kurier-, Express- und Paketdienstleistungssektor überprüft. Bei den Einsätzen wurden sowohl Firmensitze als auch Lieferfahrzeuge in der Region kontrolliert. Die Zöllner befragten 81 Personen zu ihren Beschäftigungsbedingungen.
Die Ergebnisse der Prüfungen zeigen eine Vielzahl von möglichen Verstößen. In mehreren Fällen gab es den Verdacht, dass der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Zudem wurde in einem Fall der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit festgestellt, bei dem es einem Arbeitgeber offenbar darum ging, Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen.
Ein weiterer besorgniserregender Aspekt war der Aufenthalt eines Arbeitnehmers ohne gültigen Aufenthaltstitel, was die Zöllner an das zuständige Ausländeramt verwiesen. Auch in mehreren Fällen gab es Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht bei der Rentenversicherung.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsrecht eingehalten werden, insbesondere im Transporteinsatz, in dem eine frühzeitige Anmeldung zur Sozialversicherung erforderlich ist. Ein weiterer Fall von mutmaßlichem Leistungsmissbrauch wurde ebenso festgestellt, bei dem ein Fahrer seine Arbeitsaufnahme dem Jobcenter nicht gemeldet hatte.
Die Zöllner planen, die gesammelten Unterlagen in den kommenden Wochen auszuwerten und gegebenenfalls weitere Prüfungen durchzuführen.
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