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BGH prüft Diskriminierung blinder Patientin in Rehaklinik
21. Mai 2026

BGH prüft Diskriminierung blinder Patientin in Rehaklinik – Urteil könnte neue Maßstäbe beim Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen setzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich aktuell mit einem Fall möglicher Diskriminierung im Gesundheitswesen: Einer blinden Frau aus NRW wurde die Aufnahme in einer Rehaklinik verweigert. Ihr Fall könnte weitreichende Folgen für den Diskriminierungsschutz in Kliniken haben.

Worum es geht

Nach einer Knieoperation wurde Renate S., 72 Jahre alt und blind, trotz abgesprochener Behandlung und vorheriger Ankündigung ihrer Sehbehinderung in einer nordhessischen Rehaklinik abgelehnt. Die Chefärztin habe ihr erklärt: „Wir nehmen Sie nicht auf, weil Sie blind sind.“ S. empfand diese Behandlung als diskriminierend und zieht gegen die Klinik vor Gericht. Tagesspiegel

Die wichtigsten Fakten

Vier Stunden wartete die Patientin auf den Rücktransport ohne Versorgung. Ihre Klage auf u.a. 3.000 Euro Entschädigung blieb in den Vorinstanzen erfolglos, weil das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bisher laut Gerichten auf medizinische Behandlungsverträge nicht anwendbar sei.
Am 21. Mai will der BGH hierzu eine Entscheidung treffen.
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Hintergrund

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband berichtet von weiteren Fällen ähnlicher Benachteiligung. Laut Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat jeder vierte Befragte Umfragen zufolge schon einmal Benachteiligungen in Krankenhäusern oder Arztpraxen erlebt. Im Jahr 2025 suchten etwa 400 Menschen rechtliche Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Einordnung für NRW

Der Fall betrifft direkt eine Patientin aus NRW, könnte jedoch bundesweite Auswirkungen haben – auch für Menschen mit anderen Diskriminierungsmerkmalen im Gesundheitswesen. Der Verband der Privatkliniken sieht in einer BGH-Klarstellung zum AGG mehr Rechtssicherheit für Kliniken und Patienten.

Ausblick

Eine Entscheidung des BGH zugunsten der Klägerin könnte für umfangreichen Diskriminierungsschutz im Gesundheitsbereich sorgen, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Im gegenteiligen Fall wäre laut Antidiskriminierungsstelle der Gesetzgeber gefordert, klare Regeln zum Schutz Benachteiligter zu schaffen.

Quellen

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