Zwei Festnahmen am Pfingstwochenende: Ein Kosovare und ein Georgier wurden von der Bundespolizei entgegengenommen.
Am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2026, wurde ein 55-jähriger Mann aus dem Kosovo bei der Einreisekontrolle aus Pristina am Flughafen Köln/Bonn festgenommen. Er stand aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Mannheim auf der Fahndungsliste und war zu einer Haftstrafe von 869 Tagen verurteilt worden, die er aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verbüßen sollte. Interessante Tatsache: Der Mann war bereits 2009 aus Deutschland in den Kosovo abgeschoben worden. Nach Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde bestätigt, dass die Verjährungsfrist für die Haftstrafe 20 Jahre beträgt und mit dem Tag der Abschiebung beginnt. Dadurch blieb der Haftbefehl aktiv.
Am folgenden Pfingstmontag fiel einem anderen Passagier aus Istanbul ins Auge, dass der 30-jährige Georgier ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zur Festnahme ausgeschrieben war. Um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen zu vermeiden, musste er einen Betrag von 1000 Euro zahlen. Ein Bekannter konnte diesen Betrag aufbringen, sodass der Georgier die Wache als freier Mann verlassen konnte.
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