Kontrolle im Frisörsalon führt zu vorläufiger Festnahme eines Asylbewerbers.
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund führten am 30. Mai 2026 eine Kontrolle in einem Friseurgeschäft in Bergkamen durch. Anhand eines Hinweises überprüften die Beamten die Situation vor Ort und trafen dabei einen 26-jährigen türkischen Asylbewerber an, der einen Kunden frisierte.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann eine seit Februar abgelaufene Aufenthaltsgestattung hatte. Aufgrund der fehlenden gültigen Aufenthaltsdokumente wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem war er durch die Ausländerbehörde Hagen zur Festnahme ausgeschrieben.
Im Zuge der Kontrolle erschien die Verlobte des Mannes, die angab, dass am nächsten Tag die Hochzeit geplant war. Der Verbleib des Mannes in Deutschland und die Möglichkeit, die Hochzeit durchzuführen, hängen nun von einer Entscheidung der Ausländerbehörde ab.
Zusätzlich sieht der Arbeitgeber des Beschuldigten einem Verfahren wegen der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung entgegen. Ihm drohen ernste rechtliche Konsequenzen, darunter eine mögliche Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren sowie ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
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