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Baumschutzsatzung Krefeld: Antrag auf Baumfällung korrekt stellen
5. Juni 2026

Baumschutzsatzung Krefeld: So stellen Sie den Antrag auf Baumfällung korrekt. Alle Infos zu Antrag, Fristen und Regelungen.

Worum es geht

Die Stadt Krefeld schützt ihren wertvollen Baumbestand mit einer Baumschutzsatzung. Wer einen geschützten Baum fällen oder zurückschneiden möchte, benötigt dafür eine Ausnahmegenehmigung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Antragsverfahren abläuft und worauf Sie achten müssen.

Die wichtigsten Fakten

Laut Stadt Krefeld sind Bäume mit mindestens 80 cm Stammumfang (in 1 Meter Höhe gemessen) grundsätzlich geschützt. Ein Antrag auf Fällung oder wesentliche Veränderung ist erforderlich – ausgenommen sind vollständig abgestorbene Bäume, für die keine Ausnahme notwendig ist. Das Antragsverfahren kann formlos, aber schriftlich erfolgen: Online-Formular, E-Mail, Post oder Fax stehen zur Verfügung. Benötigt werden u. a. ein aussagekräftiger Lageplan, die Adresse, der Fällgrund sowie Kontaktdaten.

Hintergrund

Die Baumschutzsatzung dient dem Erhalt der Lebensgrundlage für Menschen und Tiere in Krefeld. Bäume tragen zum Stadtklima bei, binden CO2, sorgen für Sauerstoff, filtern Feinstaub und regulieren die Temperatur. Sie mindern Überflutungsgefahr und schaffen Lebensräume für zahlreiche Arten.

Was ist im Verfahren zu beachten?

Jede Fällgenehmigung braucht eine schriftliche Begründung und die Einwilligung bzw. Vollmacht der Grundstückseigentümer. Im Lageplan sollen alle geschützten Bäume gekennzeichnet werden. Die Kosten betragen aktuell 67 Euro bei Genehmigung und 50,25 Euro bei Ablehnung. Nach Bewilligung ist die Maßnahme innerhalb von zwei Jahren umzusetzen, mit einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.

Verhalten während der Schutzzeiten

Im Zeitraum 1. März bis 30. September ist das Fällen oder starke Zurückschneiden aller satzungsgeschützten Bäume grundsätzlich verboten („Schonzeit“), um brütende Tiere zu schützen. Eine Ausnahmegenehmigung kann in zwingenden Fällen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden (Quelle).

Verpflichtung zur Ersatzpflanzung und Bußgelder

Für jeden entnommenen Baum ist grundsätzlich eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen. Alternativ ist bei Platzmangel eine Ausgleichszahlung fällig. Verletzungen der Satzung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Ausblick

Die Einhaltung der Baumschutzsatzung ist zentral für Artenvielfalt, Klimaschutz und Lebensqualität in Krefeld. Wer eine Fällung plant, sollte rechtzeitig und vollständig den Antrag stellen – so lassen sich Verzögerungen vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Quellen

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