Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Außengastronomie am Brüsseler Platz weiter eingeschränkt bleibt.
Bereits seit Jahren beschäftigt der Streit um die Lautstärke am Brüsseler Platz Anwohner, Gastronomen und die Stadtverwaltung. Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts verpflichtet die Außengastronomie dazu, um 22 Uhr zu schließen. Diese Regelung folgt auf bereits bestehende Maßnahmen der Stadt Köln, die in der Vergangenheit u.a. ein Verweilverbot, ein Alkoholverbot und weitere Einschränkungen der Außengastronomie beinhalteten.
Im Vorfeld hatte eine Betreiberin eines Gastronomiebetriebes gegen diese Regelungen geklagt, jedoch entschied das Gericht zugunsten der Stadt. Die Richter argumentierten, dass der Schutz der Nachtruhe als verhältnismäßig angesehen wird, auch wenn dies für die Gastronomen finanzielle Einbußen bedeutet.
Bereits im Jahr 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster angeordnet, dass die Stadt ab 22 Uhr entsprechende Lärmschutzmaßnahmen auf dem Brüsseler Platz umsetzen muss.
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