Nach Schüssen vor einer Bar im Düsseldorfer Medienhafen: Ein Türsteher wurde zu acht Jahren Haft und 84.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Was in der Nacht zum 14. Dezember 2025 vor einer Bar im Düsseldorfer Medienhafen passierte, klingt wie ein schlechter Krimi – ist aber bittere Realität. Ein Streit eskalierte so brutal, dass am Ende zwei Männer schwer verletzt am Boden lagen. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf ein klares Urteil gesprochen.1
Der Schütze, ein 49-jähriger Türsteher, wurde wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Doch damit nicht genug: Das Gericht verdonnerte ihn zusätzlich zur Zahlung von insgesamt 84.000 Euro Schmerzensgeld an seine beiden Opfer.1
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann in jener Nacht mehrfach auf zwei Männer geschossen. Ein 54-Jähriger wurde dabei durch einen Kopfschuss lebensgefährlich verletzt. Die Folgen sind verheerend: Der Mann erlitt einen Hirnschaden und ist heute ein Pflegefall – er lag nach dem Angriff monatelang im Koma. Ein 19-Jähriger wurde in die Hüfte getroffen.1
Die Höhe des Schmerzensgeldes spiegelt das Ausmaß der Verletzungen wider. Das Gericht sprach dem schwerer verletzten 54-Jährigen 75.000 Euro zu – ein Betrag, der die massiven gesundheitlichen Folgen berücksichtigt, die sein Leben für immer verändert haben. Der 19-Jährige, der einen Schuss in die Hüfte erlitt, erhält 9.000 Euro Schmerzensgeld.1
Was in der Dunkelheit vor einer Bar im Medienhafen begann, hat das Leben mehrerer Menschen grundlegend verändert – am drastischsten das des 54-jährigen Opfers, der heute als Pflegefall lebt. Für den Täter bedeutet das Urteil: acht Jahre hinter Gittern und eine finanzielle Verpflichtung, die weit über den Gefängnisaufenthalt hinausgeht.1
Das Landgericht Düsseldorf hat mit diesem Urteil ein deutliches Zeichen gesetzt: Wer in einem Streit zur Waffe greift und andere Menschen lebensgefährlich verletzt, muss mit massiven Konsequenzen rechnen. Ein Fall, der zeigt, wie schnell ein eskalierter Moment ein ganzes Leben zerstören kann – auf allen Seiten.1
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