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Fahrrad mit Verbrennungsmotor: 70-Jähriger aus Warendorf stoppt die Polizei
28. Juli 2026

Ein 70-Jähriger aus Warendorf baute einen Verbrennungsmotor ans Fahrrad und fuhr damit 40 km/h – ohne Versicherung und Betriebserlaubnis.

Mit 40 km/h ohne Treten – das fiel auf

Stell dir vor, du siehst einen Radfahrer auf der Landstraße – aber der tritt einfach nicht in die Pedale und fährt trotzdem mit rund 40 km/h dahin. Genau das erlebten Polizisten am Montag, dem 27. Juli 2026, auf der L 547 zwischen Warendorf-Hoetmar und Warendorf-Freckenhorst. Kein Wunder, dass die Beamten da genauer hingeschaut haben!1

Was steckte hinter dem flotten Fahrrad?

Bei der Kontrolle kam raus: Der clevere Bastler hatte einen Verbrennungsmotor an sein Fahrrad geschraubt. Der Motor war über die Kette mit dem Hinterrad verbunden – quasi ein selbstgebautes Kleinkraftrad. Obendrauf auf der Querstange: ein Benzintank. Technisch gesehen durchaus kreativ, rechtlich aber ein echtes Problem.1

Denn das Gefährt war weder versichert, noch hatte der Fahrer eine Betriebserlaubnis dafür. Und das ist keine Kleinigkeit – wer so ein umgebautes Vehikel auf öffentlichen Straßen bewegt, riskiert richtig Ärger mit dem Gesetz.1

Weiterfahrt verboten – und jetzt?

Der 70-jährige Warendorfer musste sein selbstgebautes Gefährt stehenlassen. Die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.1 Für ihn bedeutet das: Die spontane Spritztour auf der L 547 hat rechtliche Konsequenzen.

Was du daraus mitnehmen kannst

So ein Motorrad-Fahrrad-Hybrid klingt vielleicht nach einer coolen DIY-Idee, aber in Deutschland ist da klare Kante angesagt. Sobald du einen Motor an dein Fahrrad baust, der es schneller als 25 km/h fahren lässt, gilt das Fahrzeug rechtlich als Kleinkraftrad – und dann brauchst du:

  • Eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug
  • Einen gültigen Versicherungsschutz
  • Je nach Motorleistung auch einen Führerschein

Ohne diese Dinge auf öffentlichen Straßen unterwegs zu sein, kann teuer werden – und endet im schlimmsten Fall mit einem Ermittlungsverfahren, wie in diesem Fall.1

Fazit: Kreativität ja, aber bitte regelkonform!

Der Warendorfer hat sich offensichtlich etwas dabei gedacht, seinen Drahtesel aufzumotoren – und technisch war die Lösung mit Motor, Kette und Benzintank auf der Querstange sogar ziemlich durchdacht. Aber: Was auf dem Privatgelände vielleicht eine coole Bastelei wäre, wird auf öffentlichen Straßen zum Rechtsverstoß. Bleibt also lieber auf der sicheren Seite – oder holt euch vorher alle nötigen Genehmigungen. Denn sonst heißt es schnell: Weiterfahrt untersagt.1

Quellen

  1. POL-WAF: Warendorf-Hoetmar. Fahrrad zum Kleinkraftrad umgebaut


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